Diskussion:Kochbuch/ Hähnchenroulade aus der Mikrowelle
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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Juetho in Abschnitt Zur URV-Vermutung
Zur URV-Vermutung
[Bearbeiten]ich habe das Rezept bereits früher einmal in Chefkoch geschrieben. Ich dachte, dass ich damit Uhrheber bin und dieses Rezept auch in Wikibooks veröffentlichen darf. Wie dieses Rezept jedoch auf die Rezept2.com gekommen ist, weiß ich leider nicht. Diese Seite gehört mir nicht und ich habe auch dieser Seite kein Einverständis gegeben, dieses Rezept zu benutzen. --Zoeddle 11:31, 23. Sep. 2015 (CEST)
- Scheint glaubwürdig. rezept2.com ist offensichtlich ein gewaltiges Fake, erstellt mit einer gehörigen Portion krimineller Energie (natürlich ohne Impressum). Egal welches Rezept man rauspickt, es findet sich auch bei Chefkoch und ähnlichen Seiten. Bliebe die Frage, ob man mit dem Einstellen bei Chefkoch irgendwelche Verwertungsrechte abtritt. --Buchfreund~dewikibooks 11:59, 23. Sep. 2015 (CEST)
- Ich habe in den AGBs von Chefkoch nachgesehen. http://www.chefkoch.de/terms-of-use.php#netiquette Im Paragraph 4.2 steht zwar, dass ich ich mich damit einverstanden erkläre, dass Chefkoch mein Rezept zum Zwecke des Portals verwenden darf. Es gibt jedoch keine Auskunft darüber, dass ich damit meine Rechte abtrete. So wie ich das verstehe, darf Chefkoch mein Rezept verwenden, ich bin jedoch weiterhin Urheber.--Zoeddle 12:36, 23. Sep. 2015 (CEST)
So sehe ich es auch:
- rezept2.com ist keine glaubwürdige Quelle (schon mangels Impressum). Da es keinen CR-Hinweis o.dgl. gibt, können sie keine Urheberrechte in Anspruch nehmen.
- Zoeddle hat offensichtlich das Rezept am 5. März 2015 bei Chefkoch eingestellt (auch wenn er dort gleichzeitig mit 0 Beiträgen angezeigt wird ), kann also als Autor gelten.
- Soweit ich es sehe, behält sich chefkoch.de nur Nutzungsrechte vor, verbietet aber keine andere Nutzung.
Abgesehen davon kann man bei vielen Rezepten zweifeln, inwieweit sie Schöpfungshöhe und damit Urheberschutz beanspruchen können. Aber das ist in diesem Fall vermutlich irrelevant.
Es ist jedenfalls angemessen, den URV-Vermerk zu entfernen. -- Jürgen 12:39, 23. Sep. 2015 (CEST)