Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Verfassungsgerichtsbarkeit/ Bundesverfassungsgericht/ Organstreit

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Zur Bearbeitung - 4.8.21

  • Große Unsicherheit bzgl. des relevanten Inhalts. Was ist Examenswissen und was ist weiterführendes Wissen?
  • Relevanz der Abgrenzung Teil eines Organs/anderer Beteiligter in Anbetracht der Zielgruppe?
    • s.o., hier sollte man durchaus genau arbeiten, da man ja immer wieder betont, dass es auf genaue Subsumtionen ankommt. Aber man kann darauf hinweisen, dass man dann auch schreiben kann: Entweder so oder so, darauf kommt es hier nicht an. --Patrick 14:37, 13. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
  • Unsicher bzgl Ausführungen zur Begründetheit. Wie beschreibt man das Verfahren abstrakt am besten?
  • Ausführung zu Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit bei Begründetheit. (Hatte ursprünglich eine schärfere Formulierung à Kompetenz hat man oder nicht [Punkt]
    • Ich finde, du hast das schon gut gelöst. Vielleicht wäre aber gut zu sagen, dass man zwar keine Verhältnismäßigkeit prüft, aber die Rechte dennoch gegeneinander abwägen und in einen Ausgleich im Wege praktischer Konkordanz bringen muss. --Patrick 14:37, 13. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Zu diesen Punkten wäre ein Feedback besonders hilfreich. Johannes

1. Review[Bearbeiten]

Hallo Johannes,

ich finde, du hast das Organstreitverfahren durch die vielen Kästen zur Klausurtaktik und durch deine Beispiele schon sehr anwendernah und verständlich dargestellt!

Meine Anpassungen:

  • Die Fußnoten habe ich hinsichtlich der formalen Vorgaben glatt gezogen.
  • Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler habe ich bereits korrigiert.
  • Die meisten Anmerkungen habe ich direkt in den Text kommentiert.

Ich habe noch ein paar allgemeine Gedanken zu den Abschnitten zur Zulässigkeit:

  • Wir sollten vielleicht wirklich ein allgemeines Kapitel zur Zulässigkeit vorweg formulieren. Dafür können wir auch viele von deinen hier verfassten Teilen einfach rüberkopieren. Ich glaube, dass würde dan die Abschnitte zu den einzelnen Verfahren deutlich straffen und Wiederholungen vermeiden. Vielleicht solltest du dich dazu mal mit Valentina absprechen. Ggf. kann ich bei diesem allgemeinen Teil auch helfen.
  • Gerade bei diesen Abschnitten ist eine gute Strukturierung sehr sinnvoll, da die Studis hier ohnehin oft Probleme haben und eine Zulässigkeit ja in den meisten Klausuren geprüft wird. Vielleicht schaffen wir es, die ganzen Verfahren einheitlich zu strukturieren und evtl. sogar mehr oder weniger einheitliche Formulierungsbeispiele zu verwenden, damit es nicht zu Verwirrungen kommt.

Was mir gut gefällt:

  • Insbesondere der Abschnitt zur Parteifähigkeit ist super.
  • Ich finde es auch sehr schwer, allgemeine Hinweise zur Begründetheit zu geben. Das ist dir schon ziemlich gut gelungen!

Sonstige Aufgaben:

  • Teils zitierst du die relevanten Normen in den Überschriften, teils nicht. Ich habe auch einen Kommentar dazu geschrieben. Es wäre gut, wenn man für die Studis klärt, wo man jetzt welche Normen zitieren sollte.
  • Das Gendern ist nicht immer ganz einheitlich (wie wir schon festgestellt haben, fällt mir das auch schwer...). Zum Teil schreibst du "Einwendungen der Antragsgegner:in" und zum Teil "den:die Antragsteller:in". Das kannst du ja vielleicht noch anpassen.

Unter deine Fragen kommentiere ich oben.

Viele Grüße, --Patrick 14:37, 13. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Jaschar[Bearbeiten]

Lieber Johannes,

auch dieser Beitrag von dir weiß zu überzeugen. Kurz zu deinen Fragen (von ganz oben):

Ich sehe das wie Patrick, eine Abgrenzung wird hier fast nicht möglich sein.

Abstrakt kann man das Verfahren wohl so beschreiben: "Es handelt sich um ein Verfahren, in dem zwei Verfassungsorgane um die Reichweite Ihrer Rechte streiten." – Das ist extrem allgemein, bringt die Sache aber finde ich bereits gut auf den Punkt.


Meine einzige harsche Kritik: Ich habe große Kopfschmerzen mit den Begriffen "Eingriff, Rechtfertigung", teilweise ja auch "Verhältnismäßigkeit". Ich selbst sehe das nicht so eng, jedoch scheint noch die Mehrheit der Korrektor:innen diese Begriffe als exklusiv zur Grundrechtsdogmatik zugehörig zu sehen, weswegen ihre Verwendung "falsch" ist. So oder so ist der Abschnitt, meiner Meinung nach, überflüssig. Abseits von einem schönen Obersatz zum Organstreit (welchen man ja aus § 64 I BVerfGG quasi abschreiben kann) ist hier nichts weiter zu erläutern. Die Erläuterungen zum Aufbau sind solche, die zum Kapitel Klausurtaktik gehören. Das lege ich gleich an, dann kannst du deine Ausführungen entsprechend beschneiden bzw. dahin verweisen.


Ansonsten, super Beitrag! Jkohal 15:26, 22. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Anregung zur Begründetheit[Bearbeiten]

Lieber Johannes,

ich habe dein Kapitel zwar nicht (komplett) gelesen, hatte eben aber eine Idee für die Begründetheit, die auch die generelle interne Verknüpfung der Lehrbuchinhalte betrifft: Wie wäre es, wenn wir (z.B. in einem extra Kasten bei der Begründetheit) mit Verlinkungen auf alle / die wichtigsten Beispiele von (typischen) Organstreit-Konstellationen in den anderen Kapiteln verlinken. Ich fand es als Studi beim Organstreit immer besonders schwierig, dass man aus den eigenen Fällen vielleicht 2-3 Klassiker-Konstellationen kannte (eigentlich fast nur Prüfungsrecht des BuPrä), sonst aber nicht so recht erkannt hat, wenn ein Organstreit-Problem in einem Sachverhalt vorlag. Ich denke mal, dass wir an vielen Stellen im Lehrbuch - vermutlich vor allem in den Organkapiteln - einige weitere Konstellationen anreißen, die streitig sein können/schon waren.

Wenn wir es hinbekämen in deinem prozessualen Kapitel bei der Begründetheit eine Übersicht über diese Konstellationen mit direkten Verlinkungen zu der inhaltlichen Ausformulierung der Konstellationen zu geben, wäre das mE ein großer Mehrwert des Lehrbuchs im Vergleich zu sonstigen (Papier-)Büchern. Das wäre sicherlich keine Aufgabe zwingend für dich allein, sondern eher für die Autor*innen der entsprechenden Kapitel, dir da zuzuarbeiten. ;)

Ein Beispiel ist mir gerade konkret beim Feedback zum Kapitel zum Parlamentsvorbehalt ins Auge gesprungen, an das ich nie beim Thema Organstreit gedacht hätte - siehe hier.

Liebe Grüße Ammar --Ammar Bustami 02:11, 27. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine sehr gute Idee. Das werde ich bei der Überarbeitung der Begründetheit einbauen. JohannesSiegel 16:50, 30. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Großes Review[Bearbeiten]

Lieber Johannes,


der Beitrag ist wirklich super geworden. Ich schließe mich den Kommentaren von Valentina an, habe aber ansonsten auch nichts weiter zu bemäkeln. Vielen Dank für deinen Einsatz, das ist wirklich gelungen! Mir gefallen insb. die Formulierungsbeispiele.


Jaschar Jkohal 22:49, 7. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für die Anmerkungen. Ich habe nun auf die Schnelle zum Intraorganstreit abseits des Kommunalverfassungsrechts keinen Nachweis gefunden. Wenn Du da einen schönen parat hast, dann baue ich das noch gerne ein. JohannesSiegel 18:16, 19. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]