Geschlecht und Identität/ Einleitung/ Recht/ Außergewöhnliche Belastung
Im allgemeinen kann man eine Schönheitsoperation nicht von der Steuer absetzen, da sie als nicht zwangsläufig angesehen wird und somit nicht als aussergewöhnliche Belastung absetzbar ist.
Bestätigt ein Arzt jedoch psychische und physische Gründe, so stellen sie eine aussergewöhnliche Belastung dar. Dies kann durch ein nervenärztlichen Gutachten (vom Psychologen) geschehen oder durch ein Attest von einem Amtsarzt. Eine FFS ist als aussergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn feststellt, dass der Eingriff überwiegend aus medizinischen Gründen erfolgt ist
Die Chancen stehen auf jeden Fall schlecht, falls eine Indikation oder ein Nervenärztliches Gutachten
erst nach dem kosmetischen Eingriff beschafft wird. Besorgen Sie sie das Gutachten auf jeden Fall vor dem
medizinischen Eingriff.
Quellen
[Bearbeiten]FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 1983, XI 298/82 E, EFG 1983 S. 500
FFS können steuerlich Absetzbar sein bei TGG Germany http://tgd.transgender-germany.de/daten/FFS/Sch%c3%b6nheitsoperationen%20k%c3%b6nnen%20steuerlich%20absetzbar%20sein.pdf
Dieses Buch wird durch intensive Zusammenarbeit sicher schnell besser. Der Hauptautor freut sich über jeden, der mitmacht. Kaputtmachen kannst du nicht viel – also sei mutig. Wenn etwas nicht passt, rührt sich der Hauptautor bestimmt. Danke.