Geschlecht und Identität/ Einleitung/ Recht

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Steuerrecht[Bearbeiten]

Außergewöhnliche Belastung[Bearbeiten]

Die medizinische Behandlung verschlingt sehr viel Geld. Dazu zählen Fahrkosten zu Psychologen und zu Ärzten, der Eigenanteil an Medikamenten sowie Kosten für Operationen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Eine typische, nicht erstattungsfähige Operation, ist die Gesichtsverweiblichung, da sie nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist, jedoch eine wichtige medizinische Behandlung darstellt um auffällige männliche Geschlechtsmerkmale im Gesicht zu entfernen. Frauen mit männlichen Geschlechtsmerkmalen lassen häufig ihre Genitalangleichende Operation in Asien durchführen, deren Kosten von der GKV nicht übernommen werden, da die Behandlung außerhalb Europas durchgeführt wird. Auch die Operationen zur Verweiblichung der Stimme sind außerhalb Europa von der GKV nicht erstattungsfähig.

Immerhin können diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden und man kann auf einen ganzen Batzen Steuerrückzahlung hoffen.

Zuzahlung zu den Medikamenten[Bearbeiten]

Für die Operationen und Medikamente ist oft eine Zuzahlung zu den Medikamenten erforderlich. Davon kann man sich befreien lassen, da Transsexualität eine chronische Krankheit ist.

Das Vorliegen einer chronischen Erkrankung muss von dem behandelnden Arzt bescheinigt werden.