Kapitel X

Aus Wikibooks

Ein Text der Initiative OpenRewi. Wie du ihn verbesserst, ist hier beschrieben.

Anmerkungen, Kritik, Fragen zu Teilen dieses Kapitels?

Benutze unsere Texte mit diesen Informationen zur freien Weiterverwendung

70%
70%


Autor:innen: Maria Musterfrau

Notwendiges Vorwissen: Link

Lernziel: XY verstehen.


Hier beginnt der erste Text.[1] Diese Beispielseite folgt unseren Formalia. Ersetzt die Inhalte einfach durch eure Inhalte.

A. Das erste Thema[Bearbeiten]

Hier wird der Text mit der zweiten Randnummer fortgesetzt. Und es folgt ein Beispiel

Beispiel: Das immer eingerückt wird.

Formulierungsbeispiel
„Die Klage ist begründet.“

Formulierungsbeispiel Beispiel
„Das ist der Inhalt.“

Formulierungsbeispiel Ergebnis
„Die Klage ist begründet.“

B. Das zweite Thema[Bearbeiten]

Hier wird der Text mit der dritten Randnummer fortgesetzt. Wir befinden uns auf der ersten Ebene zum Grundwissen.

Teste dein Wissen in unserem Lernbereich

Examenswissen: Sollte so dargestellt werden.

Für weiterführendes Wissen oder Kritik an der herrschenden Meinung gibt es diese schöne Box:

Weiterführendes Wissen

Hier steht euer kritischer Text, der ebenfalls formatiert oder mit Fußnoten [2] versehen werden kann. Auch ein Link ist möglich.

I. Das erste Unterthema[Bearbeiten]

Quellen wie Gerichtsurteile sollten am besten in der Fußnote wie hier verlinkt werden.[3]

Verlinkt auch immer auf andere Kapitel in den OpenRewi-Materialien, wenn ein Thema bereits bearbeitet worden ist.

1. Ein weiteres Unterthema[Bearbeiten]

Auch hier kann wiederum normaler Text stehen.[4]

Unterbreche deine Texte regelmäßig durch Wissenstests:

Teste dein Wissen in unserem Lernbereich

2. Ein weiteres Unterthema[Bearbeiten]

a) Zweiter Punkt[Bearbeiten]
b) Zweiter Punkt[Bearbeiten]
aa) tiefste Ebene[Bearbeiten]
bb) tiefste Ebene[Bearbeiten]

Wissen für das zweite Staatsexamen[Bearbeiten]

Wenn ihr Wissen für das zweite Staatsexamen anbringen wollt, gehört es an das Ende des Absatzes mit einer eigenen Überschrift vor die Überschrift zur weiterführenden Literatur.

Weiterführende Studienliteratur[Bearbeiten]

  • hier steht eine empfehlenswerte Quelle für weiterführende Studienliteratur
  • und noch eine Quelle
  • aber nicht zu viele

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte[Bearbeiten]

  • das haben wir gelernt
  • und das haben wir gelernt

Dieser Text wurde von der Initiative für eine offene Rechtswissenschaft OpenRewi erstellt. Wir setzen uns dafür ein, Open Educational Ressources für alle zugänglich zu machen. Folge uns bei Twitter oder trage dich auf unseren Newsletter ein.

Anmerkungen, Kritik, Fragen zu Teilen dieses Kapitels?

Benutze unsere Texte mit diesen Informationen zur freien Weiterverwendung

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Die erste Fußnote
  2. eine Fußnote aus der Klappbox
  3. BGH, Urt. v. 24.11.2020, Az.: VI ZR 415/19, Rn. 16 = BGHZ (…) = NJW (…)
  4. Die zweite Fußnote.