Aus Deutschland in die USA umziehen: Arztbesuch und Impfungen

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Arztbesuch und Impfungen[Bearbeiten]

Arzt[Bearbeiten]

Schon im Interesse der eigenen Bequemlichkeit sollte man die Gelegenheit nutzen, vor dem Umzug noch einmal zum Arzt und zum Zahnarzt zu gehen, um sich gründlich durchchecken und fällige Medikamente, Brillen usw. sofort verschreiben zu lassen. Wenn man sie sich leisten kann, ist die medizinische Versorgung in den USA nicht schlechter als in Deutschland, aber nach Ihrem Umzug werden Sie so viel um die Ohren haben, dass Sie froh sind, wenn Sie sich nicht schon in den ersten Wochen mit den Besonderheiten des amerikanischen Gesundheitssystems vertraut machen müssen. Ganz abgesehen davon sind viele Artikel, die man in Deutschland auf Rezept bekommt, in den USA selbst mit Verschreibung nur schwer erhältlich. Dies betrifft z. B. modische Brillen. (Woran erkennt man im Ausland einen Deutschen? An den Socken, die er zu den Birkenstock-Sandalen trägt, und an der Designerbrille.)

Auch fälligen Zahnersatz sollte man sich noch vor dem Umzug besorgen. Der ist in den USA noch teurer als in Deutschland.

Impfungen[Bearbeiten]

Um in die USA als Tourist einzureisen, benötigt man weder Impfungen noch eine Gesundheitsprüfung. Für die Erteilung eines Visums ist eine Gesundheitsprüfung und eine Aktualisierung des Impfstatus erforderlich.

Seinen Kindern tut man jedoch einen Gefallen, wenn ihr Impfbuch zum Zeitpunkt des Umzugs alle Immunisierungen nachweist, die auch in Deutschland empfohlen werden. In den USA werden sowohl von den Schulen als auch von Betreuungseinrichtungen wie z. B. Day Care Centers nur solche Kinder aufgenommen, die alle üblichen Impfungen erhalten haben. Wobei hier auch einige Impfungen vorgeschrieben sein können die in Deutschland nicht unbedingt verabreicht werden, wie z.B. die gegen Windpocken (Chickenpox). Man kann fehlende Impfungen natürlich auch in den USA nachholen, zum Teil werden sie von den dortigen Gesundheitsämtern sogar kostenlos abgegeben. Die Vorschriften welche Impfungen erforderlich sind und wer Sie bezahlt sind hier von Ort zu Ort unterschiedlich, ebenso unterschiedlich ist leider auch die Form und Qualität der Impfstoffe. Ein weiterer Unterschied zu Deutschland kann der Impfzeitpunkt sein. Wenn die Impfvorschrift in den USA beispielsweise besagt die Impfung muss nach dem dritten Geburtstag erfolgen, sein Kind aber die Impfung vor dem dritten Geburtstag erhalten hat dann gilt es als ungeimpft. Es bestreitet zwar eigentlich keiner dass ein Impfschutz vorhanden ist aber die Schule bekommt eine schlechtere Bewertung, wenn sie ungeimpfte Kinder hat. Die Schule wird diese Kinder also nach einer gewissen Karenzzeit aus der Schule ausschließen um eine schlechte Bewertung seitens der Schulbehörde zu verhindern. Je nachdem wo man hin zieht ist es wirklich besser alle sinnvollen Impfungen bereits in Deutschland machen zu lassen. Durch die bisher unzureichende Gesundheitsversorgung in breiten Bevölkerungsschichten der USA ist es leider wesentlich leichter sich mit in Deutschland fast ausgerotteten Krankheiten anzustecken, Impfungen sind also viel wichtiger als in Deutschland.

Wer seine Kinder nicht impfen lassen möchte hat in manchen Gegenden die Möglichkeit hierfür einen Religious Exempt zu bekommen, dieser bietet sich selbst in Fällen an wo ein Medical Exempt angeraten ist, da wesentlich leichter zu erhalten und je nach Ort diese Exempts regelmäßig erneuert werden müssen. Kinder ohne vorliegenden Exempt werden sonst auch manchmal bei Reihenimpfungen der Schulen einfach mit-geimpft (die gibt es auch in manchen Gegenden).

Rechtzeitige Impfungen empfehlen sich eventuell auch bei Frauen mit Kinderwunsch, die unbefristet in die USA gehen. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterstützen viele amerikanische Arbeitgeber ihre ausländischen Mitarbeiter und deren Familien bei der Bewerbung für eine Greencard. Für die Arbeitgeber ist das bequemer, als für ihre Mitarbeiter immer wieder Visumsverlängerungen beantragen zu müssen. Bestandteil des Antragsverfahrens ist eine Untersuchung bei einem Amtsarzt, der die Impfbücher der Bewerber prüft und nach eigenem fachlichen Urteil Impfungen anordnen kann. Im besten Fall braucht man dann nur eine überfällige Tetanusimpfung nachzuholen, manchmal wird jedoch auch eine Impfung gegen Hepatitis B angeordnet. Während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit unterziehen sich viele Frauen speziell dieser Impfung ungern.

Siehe auch

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