Aus Deutschland in die USA umziehen: Bürgerrechte und -pflichten
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[Bearbeiten] Bürgerrechte und -pflichten
[Bearbeiten] Wahlrecht in Deutschland
Deutsche Staatsangehörige können auch dann an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen, wenn sie im Ausland leben. Einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen Sie rechtzeitig – d. h. mindestens 4 Wochen vor dem Wahltermin – bei der Gemeinde in Deutschland, bei der Sie zuletzt gemeldet waren. Das Formular können Sie von der Website der deutschen Botschaft herunterladen. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Auch an Europawahlen können Sie auf diese Weise teilnehmen.
Zur Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen ist man ohne Wohnsitz in Deutschland nicht berechtigt.
Für Österreich gelten ähnliche Bestimmungen.
[Bearbeiten] Ladung zur Bildung einer Gerichtsjury
Im amerikanischen Rechtssystem werden alle größeren Strafsachen vor Geschworenengerichten verhandelt. Wenn Sie in den USA leben, erhalten Sie früher oder später eine Aufforderung, an der Bildung einer Gerichtsjury mitzuwirken (jury summons). Auch wenn man ein Visum oder eine Greencard hat: Als Ausländer ist man von dieser Bürgerpflicht ausgenommen und nicht einmal berechtigt, Geschworener zu sein. Trotzdem dürfen Sie die Ladung nicht einfach ignorieren, sondern müssen der Behörde formgerecht antworten.