Disk-Forensik/ Rechtliche Rahmenbedingungen/ Privatanwender

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Um Untersuchungen im Privatanwender Umfeld tätigen zu können, bedarf es zuvor einiger rechtlicher Schritte. Erst wenn eine oder mehrere der folgenden Gegebenheiten erfüllt sind, kann die tatsächliche Untersuchung beginnen:

  • Strafanzeige
  • Vorerhebung
  • Beschlagnahmung
  • Forensische Analyse (optional)

Tatverdacht und Strafanzeige[Bearbeiten]

Bevor Ermittlungen gegen eine Person durchgeführt werden, müssen ein Tatverdacht und vor allem eine Anzeige vorliegen. Wird eine Privatperson verdächtigt, eine strafbare Handlung zu begehen, hat jedermann das Recht eine Strafanzeige zu erstatten. Diese Anzeige wird in der Regel bei der Polizei erstattet. Selbst anonymen Anzeigen wird nachgegangen, wenn die Umstände glaubwürdig erscheinen.

Nachdem die Anzeige eingegangen ist, ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft die weiteren Schritte einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft kann in dieser Phase bereits Vorerhebungen veranlassen, um die notwendigen Beweise zu sammeln.

Voruntersuchung / Vorerhebung[Bearbeiten]

Der Staatsanwalt kann durch einen Untersuchungsrichter nach der Anzeigenerstattung eine Vorerhebung einleiten.

Durch die Vorerhebung kann der Tatverdacht gefestigt oder den drohenden Strafrechtsprozess ausgeschlossen werden. Um Beweise zu sammeln, können Zeugenbefragungen und Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Bei einer Hausdurchsuchung ist auch die Beschlagnahmung von Beweisen zulässig. Sollten sich die Verdachtsfälle nicht erhärten, wird die Untersuchung eingestellt.

Beschlagnahmung[Bearbeiten]

Eine Beschlagnahmung ist in jeder Phase nach der Anzeigenerstattung erlaubt. Vor allem wenn das Hausrecht dabei nicht verletzt wird. Bei Gefahr im Verzug ist es Sicherheitsbehörden auch ohne richterliche Anordnung erlaubt, eine Beschlagnahmung durchzuführen.

Forensische Analyse (optional)[Bearbeiten]

Gibt es unter den beschlagnahmten Beweisen auch Digitale, ist es die Aufgabe einer Spezialabteilung der Kriminalpolizei, diese sicherzustellen und zu analysieren.

Diese Spezialabteilung besitzt eine genaue Vorgabe, wie vorgegangen werden muss, sowohl bei der Beschlagnahmung als auch bei der späteren Analyse, um die Beweismittel so aufzubereiten, dass sie vom Gericht auch als solche anerkannt werden.