Disk-Forensik/ Sicherstellung/ Beschlagnahmung ganzer Computersysteme

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Die Beschlagnahmung ist grundsätzlich nur möglich durch freiwillige Herausgabe durch den Beisitzer oder durch einen Hausdurchsuchungsbefehl. Ein Hausdurchsuchungsbefehl wird vom zuständigen Untersuchungsrichter angeordnet und setzt einen begründeten Verdacht voraus. Bei einer Hausdurchsuchung können verdächtige Gegenstände beschlagnahmt werden. Beschlagnahmt werden können:

  • gesamte Computersysteme
  • Festplatten
  • Datenträger (CD/DVD), USB-Datenträger

Die Beschlagnahme ist der radikalste Weg der Sicherstellung digitaler Beweismittel und besonders bei Unternehmen, welche auf ihre Daten angewiesen sind, oft schwer möglich. Sind die entsprechenden Datenträger beschlagnahmt, dürfen trotzdem keine Analysen auf dem Originaldatenträger durchgeführt werden, sondern es müssen Kopien erstellt werden (siehe Imaging).