Diskussion:Bürgerwissen Deutschland/ Grundlinien deutscher Geschichte/ Geteiltes Land
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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Juetho in Abschnitt Berlin-Status
Berlin-Status
[Bearbeiten]Punkt 26: "Durch die Stadt Berlin lief die damalige Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR." ist das wirklich korrekt? -- Trixium 17:10, 21. Dez. 2013 (Signatur nachgetragen von: Jürgen 18:04, 21. Dez. 2013 (CET) -- bitte künftig mit 4 Tilden ~~~~ selbst erledigen)
- Nein, das ist eindeutig falsch. Die ganze Stadt Berlin gehörte weder zur SBZ noch zu den westlichen Besatzungszonen, sondern war ein "Gebilde" eigener Art und stand unter gemeinsamer Oberhoheit aller vier Besatzungsmächte. Als Folge davon gehörte der sowjetische Sektor nicht zur DDR und die westlichen Sektoren nicht zur BRD. (Randbemerkung: Bis 1989 gehörte das Kürzel "BRD" für mich zu den verbotenen Begriffen, aber angesichts der geschichtlichen Entwicklung sehe ich das heute nicht mehr so eng.) Auch die Sowjetunion achtete in vielerlei Hinsicht darauf, dass die Hoheitsfunktion der DDR im sowjetischen Sektor von Berlin ihre eigenen Rechte nicht infrage stellte. Beispielsweise waren die Berliner Vertreter in der Volkskammer erst ab 1971/72 vollwertige Abgeordnete, siehe Volkskammer. Die Berliner Vertreter im Bundestag hatten bis zum 3. Oktober 1990 nur beratendes Stimmrecht.
- Im Viermächteabkommen von 1971/72 heißt es (ungeachtet aller sonstigen Ungenauigkeiten wegen weiter bestehender Differenzen):
- Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika erklären, daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden.
- Laut Art. 23 GG hätte das Grundgesetz auch im Gebiet von Groß-Berlin gelten sollen. Im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 wurde ein vergleichbarer Vorbehalt formuliert, siehe Artikel 23.
- Die Berliner Verfassung von 1950 behauptete zwar: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Aber das Genehmigungsschreiben der Alliierten Kommandantur hat u.a. diesen Absatz "zurückgestellt", also für nicht wirksam erklärt.
- Alles zusammengenommen sagt klar, dass die Formulierungen in diesem Kapitel so nicht stehenbleiben können. Ich habe bei Wikijunior Europa/ DDR solch eindeutige Aussagen vermieden, weil man dann schnell in schwierigen statusrechtlichen, politischen und politologischen Auseinandersetzungen landet. Aber Änderungen in diesem Buch sind faktisch nicht mehr möglich, weil der Hauptautor Dr. Gert Blazejewski viele Vorgaben gemacht hat, sich aber seit 2009 zurückgezogen hat. Zu den Möglichkeiten, dieses Buch zu überarbeiten, habe ich mich bei der Projektdefinition von Staatsbürgerkunde Deutschland geäußert. -- Jürgen 18:04, 21. Dez. 2013 (CET)