Soziologische Klassiker/ Soziale Ordnung/ Konventionen

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Konventionen[Bearbeiten]

Konventionen (lat. conventio „Übereinkunft“) werden einerseits verstanden als formal nicht festgeschriebene Regeln, anderseits als Übereinkünfte (Verhandlungsergebnisse).

Eine Konvention ist eine Soziale Norm, die durch Erfahrung oder Übereinkunft festgesetzt ist. Soziale Normen regeln das Verhalten der Menschen in bestimmten sozialen Situationen. Eine solche Übereinkunft kann sowohl stillschweigend entstehen oder aber das Ergebnis einer Verhandlung sein.

Unter Konventionen werden auch jene Verhaltensmuster verstanden, die "allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen."[1]

Eine Konvention ist also eine Norm für soziales Handeln, bei deren Nichteinhaltung (schwache) Sanktionen in Form von Missbilligung folgen. Laut Max Weber fehlt bei Konventionen, im Gegensatz zum Recht, der Menschenstab (z.B. Richter, Polizei,…), der speziell auf die Erzwingung der Norm eingestellt ist. Konventionen sind allerdings nichts freiwilliges, sondern durchaus gesellschaftliche Regeln.

Konventionen entsprechen Soll- oder Kann-Normen. Somit gelten sie äußerlich durch die Möglichkeit der Sanktion (soziale Ächtung, Missbilligung) bei Normbruch.[2]

Im Rahmen der Theory Map über Soziale Ordnung kommen die Theorien von David Hume, Adam Smith, George Herbert Mead, Ferdinand Tönnies, Alfred Schütz, Erving Goffman und Harold Garfinkel zur Sprache.

Literatur[Bearbeiten]

  • Fuchs-Heinritz, Werner u.a. (Hrsg.) (2007):
    "Konvention. Artikel in: Lexikon zur Soziologie. 4. grundlegend überarbeitete Auflage"
    Wiesbaden. S. 364
  • Weber, Max (1984):
    "Soziologische Grundbegriffe. 6. Auflage"
    Tübingen (Sonderausgabe aus: Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1921)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references>

  1. Vgl. Fuchs-Heinritz 2007, S. 364
  2. Vgl. Weber 1984, S. 58f.