Verwaltungsrecht in der Klausur/ Die Fälle / Übungsfall zum Antrag nach § 123 VwGO
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§ 9 Übungsfall zum Antrag nach § 123 VwGO
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Die Struktur des Antrags nach § 123 VwGO
[Bearbeiten]Autor der Ursprungsfassung ist Nikolas Eisentraut
Der gutachterlichen Prüfung des Antrags nach § 123 VwGO liegt die folgende Struktur zugrunde:
A. Zulässigkeit
- I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (s. § 1 Rn. 8 ff.)[1]
- II. Statthafte Antragsart (s. § 1 Rn. 6 ff.)[2]
- III. Antragsbefugnis[3]
- IV. Beteiligte[4]
- V. Zuständiges Gericht[5]
- VI. Rechtsschutzbedürfnis[6]
B. Begründetheit[7]
- I. Anordnungsgrund
- II. Anordnungsanspruch
- III. Keine Vorwegnahme der Hauptsache
Übungsfall zum Antrag nach § 123 VwGO
[Bearbeiten]Fall 15: Antrag nach § 123 VwGO auf Zulassung zu einer Kindertagesstätte
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Fußnoten
[Bearbeiten]- ↑ Ausführlich zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Eisentraut, in: Eisentraut, Veraltungsrecht in der Klausur, 2020, § 1 Rn. 162 ff.
- ↑ Ausführlich zum Antrag nach § 123 VwGO als statthafter Antragsart Wichmann, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 10 Rn. 2 ff.
- ↑ Ausführlich zur Antragsbefugnis beim Antrag nach § 123 VwGO Burbach/Wichmann, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 10 Rn. 11 ff.
- ↑ Ausführlich zu den Beteiligten beim Antrag nach § 123 VwGO Creemers, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 10 Rn. 17 ff.
- ↑ Ausführlich zum zuständigen Gericht beim Antrag nach § 123 VwGO Goldberg, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 10 Rn. 20 f.
- ↑ Ausführlich zum Rechtsschutzbedürfnis beim Antrag nach § 123 VwGO Valentiner/Wichmann, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 10 Rn. 21 ff.
- ↑ Ausführlich zur Struktur der Begründetheitsprüfung des Antrags nach § 123 VwGO Wichmann, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 10 Rn. 27 ff.; Näher zum Antrag nach § 123 VwGO im Baurecht Steengrafe, a.a.O., § 10 Rn. 45 und im Kommunalrecht Piecha, a.a.O., § 10 Rn.46 ff.