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Studienführer Norbert Hoerster: Sterbehilfe

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Sterbehilfe im säkularen Staat , Suhrkamp 1998

Gibt es ausreichende Gründe für ein strafrechtliches Verbot jeder direkten aktiven Sterbehilfe? Hoerster zeigt, dass dies, vom Interessenstandpunkt des einzelnen Bürgers aus betrachtet, nicht der Fall ist.

  • Die gängigen Argumente gegen eine solche Sterbehilfe beruhen auf Prämissen religiöser Art - und bedienen sich gleichzeitig der Strategie, jede solche Sterbehilfe als Neuauflage der Euthanasieaktionen der Nationalsozialisten zu brandmarken.
  • In Wirklichkeit hat eine aktive Sterbehilfe, die nach Hoersters Vorschlag an enge gesetzliche Voraussetzungen - wie den Wunsch eines schwer und unheilbar leidenden Menschen - geknüpft ist, mit der typischen Nazi-Euthanasie nichts zu tun und kann in einer funktionsfähigen Demokratie auch keinen "Dammbruch" hin zu einer derartigen Euthanasie auslösen.
  • Die nicht auszuschließenden Missbrauchsgefahren bestehen ebenso im Fall der (bereits legalen) Formen der passiven sowie der indirekten aktiven Sterbehilfe.


Literatur

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Niemann, H. J., 'Letzte Hilfe', Rezension von Hoersters Sterbehilfe im säkularen Staat, Aufklärung und Kritik 2 (1998) S. 167-8.
Niemann, H. J., 'Ende ohne Schrecken. Norbert Hoersters Plädoyer für ein selbstbestimmtes Sterben', Sic et Non (1998), e-text.