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Rechtsvorschriften

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Gesetze sollen wie folgt angegeben werden:
→ § 1 II 1 VwVfG
→ § 1 I Nr. 2 VwVfG
→ § 3 I 1 Nr. 3a VwVfG → Art. 93 I Nr. 4a GG → § 90 II 2 HS 2 BVerfGG

Bitte nutzt einheitlich diese nummerische Zitierweise (nicht: „Abs.“, „S.“).

Zwischen §§ beziehungsweise Art. und der folgenden Zahl, zwischen dieser und dem Absatz sowie zwischen Absatz und Satz sollte ein umbruchgeschütztes Leerzeichen stehen (normallang, Quelltext:   für non-breaking space). Gleiches gilt für den Leerraum zwischen Nr. und der folgenden Zahl und je nach Länge des Gesetzeszitats auch für den Leerraum vor der Gesetzesbezeichnung.

Gesetze im Fließtext ohne Art./§ werden zur besseren Lesbarkeit ausgeschrieben (Beispiel: im Grundrechteprojekt „Grundgesetz“). Ansonsten könnte ihr die in eurem Projekt relevanten Gesetz abkürzen, wenn sie mit Art./§ vorkommen (Beispiel: im Grundrechteprojekt „Art. 2 I GG“). Gesetze, die nur punktuell vorkommen, sollten wiederum ausgeschrieben werden (Beispiel: im Grundrechteprojekt „§ 1 Infektionsschutzgesetz“).

Soweit der Verweis auf in der Ausbildung nicht als bekannt vorauszusetzende Gesetze erforderlich ist, sollten diese in der Fußnote mit Amtsblatt eingeführt und die Vorschrift im Text verlinkt werden. Auch Richtlinien sollten in der Fußnote eingeführt werden:
→ Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates v. 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. 2001 L 12, 1

Abkürzungen

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Verbindliche Abkürzungen sind:

  • a.a.O.
  • Aufl.
  • BR-Drucks.
  • BT-Drucks.
  • f./ff. (zwischen Ziffern und f./ff. ist ein Leerzeichen zu setzen)
  • Fn.
  • Rn.
  • i.d.F.
  • i.V.m.
  • m.w.N.
  • Vgl.
  • BVerfG, OLG, BGH (und ähnliche übliche Abkürzungen für Gerichte)

Namenszusätze wie bei "von Mangoldt" werden mit einem „v.“ abgekürzt.

Ansonsten soll nicht abgekürzt werden. Das gilt insbesondere für alle sonst in juristischen Texten üblichen Abkürzungen, auszuschreiben sind vor allem (aber nicht nur): „eine Ansicht“/„andere Ansicht“, „im Sinne des“, „gemäß“, „zum Beispiel“, „beziehungsweise“, „sogenannte(n)“, „siehe“, „grundsätzlich“, „das heißt“, „zum Teil“, „unter anderem“.

Typographie

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Benutzt die geschwungenen Anführungszeichen --> „ “ --> das muss leider in WikiBooks manuell gemacht werden.

Beachtet bitte den typographischen Unterscheid zwischen dem kurzen Bindestrich - (am Zeilenende, bei zusammengesetzten Wörtern) und dem langen Gedankenstrich – (bei von–bis Angaben wie „S.1–2“ oder „Art. 3–4 GG“, bei Satzeinschützen oder anstelle eines Kommas/Doppelpunktes wie bei BVerfGE 6, 32 (41) – Elfes).

Auslassungen von Wörtern in wörtlichen Zitaten werden mit eckigen Klammern und Doppelpunkt – […] – gekennzeichnet. Einschübe im Fließtext bleiben mit runden Klammern.

Zugängliches Wissen setzt zugängliche Sprache voraus. Achtet daher bitte auf einfache und verständliche Formulierungen. Vermeidet lange Sätze und überflüssige Fremdwörter.

Argumentiert aus der Sache heraus und verzichtet auf Floskeln wie zum Beispiel „nach hier vertretener Ansicht, nach diesseitiger Ansicht“. Wenn ihr eure eigene Meinung darstellt, solltet ihr einfach Stellung beziehen („Dieser Ansatz überzeugt nicht“). Schon die Auswahl des Themas und die Wiedergabe der Inhalte ist notwendig subjektiv eingefärbt – eine objektive Stellungnahme ist unmöglich. Macht das gerne transparent und bezieht Position.

Wir wollen Leser:innen in unseren Materialien zur steten Mitarbeit auffordern und keine zusätzlichen Hierarchien aufbauen. Eine direkte Ansprache der Leser:innen darf daher per „du“ erfolgen, also klein geschrieben.

Schließlich regen wir an, gendergerechte Sprache zu nutzen. Diskutiert in eurem Projekt, ob und wie ihr das umsetzen möchtet. Aus Erfahrung mit den ersten abgeschlossenen Projekten stellen sich klärungsbedürftige Fragen bei der Wahl des Zeichens (Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder anderes), der Reihenfolge der Nennung (erst weibliche oder erst männliche Form?), beim Gendern von Artikeln (der*die), von Gesetzeswortlaut („Jedermann“) und von etablierten Begriffen („Beschwerdeführer“). Ob ihr umfassend gendern möchtet und wenn ja, wie, ist letztendlich eure Entscheidung. Ihr könnt euch im Projekt auf eine Form einigen oder verschiedene Formen nutzen.

Erste Schritte und Technisches

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Didaktische und inhaltliche Konzeption

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Formelles und Quellen

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