Autofahren (Schweiz): Automythen
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Automythen im Strassenverkehr
[Bearbeiten]Es existieren viele Automythen (Unwahrheiten) im Strassenverkehr. Hier sollen die wichtigsten Mythen aufgelistet sein.
- Auf der Autobahn kann ich so schnell fahren, wie ich will, wenn ich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreite.
- Im Winter sind Winterreifen obligatorisch.
- Wenn ich mit 0,4 Promille unverschuldet in einen Unfall verwickelt werde, kann mir niemand einen Strick daraus drehen, dass ich getrunken habe.
- Mein Navi darf über eine Radarwarnfunktion verfügen, wenn ich diese nicht benutze.
- Wenn ich keine Sicherheitslinie überqueren muss, darf ich auch ein Parkfeld auf der linken Strassenseite benutzen.
- Wenn ich das Auto nur kurz im Parkverbot abstelle und den Warnblinker anschalte, bekomme ich keine Busse.
- Wenn die Ampel Gelb zeigt, darf ich noch Gas geben, um über die Kreuzung zu kommen.
- Auf der Autobahn ist rechts vorfahren immer verboten.
- Zur Not darf ich mein Dieselfahrzeug auch einmal mit Heizöl betanken.
- Wenn der Vordermann auf der Autobahn trotz freier rechter Spur links fährt, darf ich links blinken, damit er die Spur wechselt und ich überholen kann.
- Wenn die Parkzeit abgelaufen ist, kann ich ganz einfach den nächsten Parkplatz in der Reihe nehmen.
- Die Nebellampen dürfen immer eingeschaltet sein.
- Mit einer Schwangeren im Auto, die jede Minute gebären wird, muss ich mich bei der Fahrt ins Spital nicht an die Verkehrsregeln halten.
- Wenn die Ampel auf Rot steht, darf ich während der Wartezeit ein Telefongespräch mit dem Handy am Ohr führen.
- Auf der Autobahn muss ich bei Stau den Warnblinker einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.
Diese Liste stammt vom Beobachter und kann online auf der folgenden Seite: Antworten nachgeschlagen werden.