Autofahren (Schweiz): Automythen

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Automythen im Strassenverkehr[Bearbeiten]

Es existieren viele Automythen (Unwahrheiten) im Strassenverkehr. Hier sollen die wichtigsten Mythen aufgelistet sein.

  1. Auf der Autobahn kann ich so schnell fahren, wie ich will, wenn ich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreite.
  2. Im Winter sind Winterreifen obligatorisch.
  3. Wenn ich mit 0,4 Promille unverschuldet in einen Unfall verwickelt werde, kann mir niemand einen Strick daraus drehen, dass ich getrunken habe.
  4. Mein Navi darf über eine Radarwarnfunktion verfügen, wenn ich diese nicht benutze.
  5. Wenn ich keine Sicherheitslinie überqueren muss, darf ich auch ein Parkfeld auf der linken Strassenseite benutzen.
  6. Wenn ich das Auto nur kurz im Parkverbot abstelle und den Warnblinker anschalte, bekomme ich keine Busse.
  7. Wenn die Ampel Gelb zeigt, darf ich noch Gas geben, um über die Kreuzung zu kommen.
  8. Auf der Autobahn ist rechts vorfahren immer verboten.
  9. Zur Not darf ich mein Dieselfahrzeug auch einmal mit Heizöl betanken.
  10. Wenn der Vordermann auf der Autobahn trotz freier rechter Spur links fährt, darf ich links blinken, damit er die Spur wechselt und ich überholen kann.
  11. Wenn die Parkzeit ­abgelaufen ist, kann ich ganz einfach den nächsten Parkplatz in der Reihe nehmen.
  12. Die Nebellampen dürfen immer eingeschaltet sein.
  13. Mit einer Schwangeren im Auto, die jede Minute gebären wird, muss ich mich bei der Fahrt ins Spital nicht an die Verkehrsregeln halten.
  14. Wenn die Ampel auf Rot steht, darf ich während der Wartezeit ein Telefongespräch mit dem Handy am Ohr führen.
  15. Auf der Autobahn muss ich bei Stau den Warnblinker einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.

Diese Liste stammt vom Beobachter und kann online auf der folgenden Seite: Antworten nachgeschlagen werden.

Quellen[Bearbeiten]