Verwaltungsrecht in der Klausur/ Die Fälle
Fälle zum Verwaltungsrecht
16 Klausurfälle mit ausführlichen Lösungen
Herausgegeben von
Zitiervorschlag: Bearbeiter*in, in: Eisentraut, Fälle zum Verwaltungsrecht, §, Rn.
Dieses Buch ist unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA 4.0 offen lizenziert.
Dieses Buch ist auch im Carl Grossmann Verlag erschienen. Es kann über den Verlag in den Formaten pdf und epub Open Access heruntergeladen werden:
DOI: 10.24921/2020.94115939 / ISBN (e-Book, Open Access): 978-3-941159-39-6
Außerdem kann das Werk als gedrucktes Buch unter der folgenden ISBN erworben werden:
ISBN (gedruckte Ausgabe, Paperback): 978-3-941159-38-9
Schließlich kann das Buch auch im Word-Format (docx) heruntergeladen werden:
Vorwort
[Bearbeiten]Das vorliegende Fallrepetitorium zum Verwaltungsrecht ist das erste offen lizenzierte Fallrepetitorium in der deutschen Rechtswissenschaft. Es will als „Leuchtturmprojekt“ die Idee freier Bildungsmaterialien (sog. Open Educational Resources) in den Bereich der rechtswissenschaftlichen Ausbildungsliteratur tragen und zum Nachahmen anregen. Es begleitet das auch bei De Gruyter erschienene Lehrbuch „Verwaltungsrecht in der Klausur“ und bereichert dieses um 16 große Fälle.
Fallrepetitorium und Lehrbuch können vollständig kostenlos im Internet gelesen, heruntergeladen und geteilt werden. Lehrbuch und Fallrepetitorium sind jedoch nicht nur kostenlos, sie sind offen lizenziert: Jeder ist daher herzlich dazu eingeladen, die Fälle zu seinen Zwecken zu nutzen, sie zu bearbeiten, darauf aufbauende Unterlagen zu erstellen und sie weiterzuentwickeln (s. näher zur Creative Commons Lizenz CC BY‐SA 4.0 das Kapitel „Die offene Lizenz: Was darf ich mit dem Fallrepetitorium alles machen?“).
Natürlich bedeutet kostenlos nicht, dass mit der Herstellung des Fallrepetitoriums keine Kosten verbunden gewesen wären: Ohne die Förderung des Fellow-Programms Freies Wissen hätte ich weder die Kapazitäten, noch die finanziellen Mittel aufbringen können, um ein so umfassendes Projekt unter offener Lizenz zu realisieren. Alle Autor*innen haben ihre Beiträge unter enormem Zeiteinsatz ehrenamtlich erstellt; ihnen gebührt mein größter Dank, weil sie voller Überzeugung für die gute Sache keine Mühen gescheut haben, um unser Projekt zu einem Erfolg werden zu lassen. Von Herzen möchte ich mich bei meiner Lebensgefährtin Anne Klitscher für ihre Unterstützung von Projektbeginn an bedanken. Schließlich wäre eine Verlagsveröffentlichung des Fallrepetitoriums ohne das großzügige Entgegenkommen des Carl Grossmann Verlags nicht möglich gewesen; dafür und für die gute Zusammenarbeit ein ganz herzliches Dankeschön. Wer das Fallrepetitorium finanziell unterstützen möchte: Rund 3 Euro von jeder verkauften Printausgabe fließen in die 2. Auflage!
Ich möchte alle Leser*innen dazu einladen, das Fallrepetitorium zu einer optimalen Lernressource zu machen. Bei Verständnisfragen oder Anmerkungen könnt ihr euch einfach mit einer E-Mail an mich wenden mail@nikolaseisentraut.de. Zudem seid ihr herzlich dazu eingeladen, hier auf Wikibooks an dem Fallrepetitorium mitzuarbeiten! Mehr dazu im Kapitel "Mitarbeit am Fallrepetitorium".
Last but not least: Das Fallrepetitorium legt selbstverständlich Wert auf eine geschlechtergerechte Sprache. Die Autor*innen gehen mit der damit einhergehenden sprachlichen Herausforderung ganz unterschiedlich um: Während sich teils gegenderte Sprache findet, wird andernorts ausschließlich die weibliche Form oder die männliche verwendet. Jeder Beitrag versteht sich selbstverständlich stets auch unter Einbeziehung aller anderen Geschlechter.
Die Fälle befinden sich auf dem Stand September 2019.
Auch im Namen der Autor*innen wünsche ich reiche Erkenntnisse bei der Lektüre! Wir hoffen, dass das Fallrepetitorium auch darüber hinaus breite Verwendung findet und freuen uns über jede Nachnutzung!
Berlin, September 2019
Nikolas Eisentraut
Inhaltsübersicht
[Bearbeiten]Die offene Lizenz: Was darf ich mit dem Fallrepetitorium machen?
Das Fellow-Programm Freies Wissen
Zur Arbeit mit diesem Fallrepetitorium
§ 1 Die Eröffnung der gutachterlichen Prüfung
- A. Die Struktur verwaltungsrechtlicher Klausuren
- B. Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- C. Die Bestimmung der statthaften Klage- / Antragsart
§ 2 Übungsfälle zur Anfechtungsklage
- Die Struktur der Anfechtungsklage
- Fall 1: Anfechtungsklage bei einer Ordnungsverfügung nach der polizeilichen Generalklausel
- Fall 2: Anfechtungsklage bei Nebenbestimmungen
- Fall 3: Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung
§ 3 Übungsfälle zur Verpflichtungsklage
- Die Struktur der Verpflichtungsklage
- Fall 4: Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung
- Fall 5: Verpflichtungsklage auf polizeiliches Einschreiten wegen Schmähkritik
§ 4 Übungsfälle zur Fortsetzungsfeststellungsklage
- Die Struktur der Fortsetzungsfeststellungsklage
- Fall 6: Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein Aufenthaltsverbot für Fußballfans
- Fall 7: Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Untersagung eines politischen Straßentheaters
- Fall 8: Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung des Bestehens eines Zulassungsanspruchs einer Partei zu einer kommunalen Einrichtung
§ 5 Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage
- Die Struktur der allgemeinen Leistungsklage
- Fall 9: Leistungsklage zur Geltendmachung eines Anspruchs aus öffentlich-rechtlichem Vertrag
- Fall 10: Vorbeugende Unterlassungsklage bei staatlichem Informationshandeln
§ 6 Übungsfälle zur Feststellungsklage
- Die Struktur der Feststellungsklage
- Fall 11: Feststellungsklage bei staatlicher Warnung im Internet vor einer Versammlung: „Lichter aus in Leipzig“
- Fall 12: Nichtigkeitsfeststellungsklage bei fehlerhafter Gaststättenerlaubnis
§ 7 Übungsfall zur verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle
- Die Struktur der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle
- Fall 13: Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle und Kommunalverfassungsstreit
§ 8 Übungsfall zum Antrag nach § 80 V VwGO
- Die Struktur des Antrags nach § 80 V VwGO
- Fall 14: Antrag nach § 80 V VwGO bei einer Versammlung unter Auflagen
§ 9 Übungsfall zum Antrag nach § 123 VwGO
- Die Struktur des Antrags nach § 123 VwGO
- Fall 15: Antrag nach § 123 VwGO auf Zulassung zu einer Kindertagesstätte: "Ärger mit den Naseweisen"
§ 10 Übungsfall zum Recht der öffentlichen Ersatzleistungen
Die offene Lizenz: Was darf ich mit dem Fallrepetitorium machen?
[Bearbeiten]Dieses Fallrepetitorium ist unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA 4.0 offen lizenziert worden. Die offene Lizenz ermöglicht es, dass die Fälle als Grundlage für viele weitere Open-Educational-Resources-Projekte dienen können. Professor*innen, Anwendungskursleiter*innen, Studierende, aber auch alle darüber hinaus Interessierten sind herzlich eingeladen, die Fälle zu ihren Zwecken zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
Was bedeutet die Lizenz im Einzelnen?
- Die Fälle dürfen in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden!
Wenn ein Professor, ein*e Anwendungskursleiter*in oder ein privater Repetitor also findet, einer oder mehrere der Fälle seien so gut, dass er sie allen Studierenden zur Verfügung stellen möchte: Nur zu! Jeder kann die Fälle frei verbreiten und allen Interessierten zur Verfügung stellen.
- Die Fälle dürfen geremixt und verändert werden und es darf darauf aufgebaut werden, und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell!
Wenn ein Professor, ein*e Anwendungskursleiter*in oder ein privater Repetitor also findet, ein oder mehrere Fälle eigneten sich perfekt für eine eigene Falllösung, ein Skript oder eigene wissenschaftliche Ausführungen, kann er Auszüge daraus einfach verarbeiten und sie auch um eigene Ausführungen ergänzen.
Diese Rechte stehen jedoch nur unter zwei Einschränkungen offen:
- Es müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht, einen Link zur Lizenz beigefügt und angeben werden, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Professoren, Anwendungskursleiter*innen oder Repetitoren müssen also darauf hinweisen, dass ihre Falllösung auf der Lösung im Fallrepetitorium beruht und dass sie das Material verwenden, weil es unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurde. Außerdem müssen sie darauf hinweisen, wenn das Material verändert wurde; sie dürfen also nicht so tun, als ob ihre Ergänzungen von den Autor*innen zu verantworten wären.
- Wenn das Material geremixt, verändert oder anderweitig direkt darauf aufbaut wird, dürfen die neuen Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreitet werden, also unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA 4.0.
Wenn also ein privates Repetitorium unser Fallrepetitorium oder einzelne Fälle daraus als Grundlage seiner Skripte verwenden möchte, muss es auch seine Skripte unter offener Lizenz zur Verfügung stellen. Auch die Anwendungskursleiter*innen oder Professoren, die auf Grundlage unseres Fallrepetitoriums Fälle erstellen, sind dazu verpflichtet, diese sodann unter offener Lizenz zu veröffentlichen. Auch diese Werke stehen dann also frei für alle zur Verfügung.
Formulierungsvorschlag für die Nutzung von Fällen aus diesem Fallrepetitorium:
„Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 (https:// creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de). Er beruht auf dem Werk von AUTOR*IN, in: Eisentraut, Fälle zum Verwaltungsrecht (DOI: 10.24921/2020.94115939), § ## Rn. ##, ebenfalls veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Für Änderungen ist allein der/die Urheber*in dieser Überarbeitung verantwortlich.“
Nähere Informationen sowie ein Link zur vollständigen Lizenz findet man unter
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Das Fellow-Programm Freies Wissen
[Bearbeiten]Dieses Fallrepetitorium entstand im Rahmen der Förderung des Herausgebers durch das Fellow-Programm Freies Wissen. Im Sinne des Open-Science-Gedankens wird der Prozess der Erstellung des Fallrepetitoriums, von der Idee bis zur Veröffentlichung und darüber hinaus umfassend auf wikiversity.org dokumentiert. Die Dokumentation kann hier eingesehen werden:
„Das Fellow-Programm Freies Wissen ist ein gemeinsames Projekt von Wiki- media Deutschland, dem Stifterverband und der VolkswagenStiftung und richtet sich an Doktoranden (m/w), Post-Docs (m/w) und Juniorprofessoren (m/w), die ihre Forschungsprozesse offen gestalten möchten. Als Partner beteiligen sich die Technische Informationsbibliothek (TIB), das Museum für Naturkunde Berlin, das Center für Digitale Systeme (CeDiS) der Freien Universität Berlin, die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen sowie Open Knowledge Maps mit Qualifizierungsangeboten an dem Programm.
Zentrales Anliegen des Programms ist die Stärkung einer Offenen Wissenschaft, um den Wissenstransfer in die Gesellschaft und die Qualität wissenschaftlicher Forschung und Lehre zu verbessern. Transparenz, gemeinschaftliches Arbeiten und Lernen, Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit wissenschaftlichen Arbeitens sind dafür elementare Voraussetzungen. Nachwuchswissenschaftler*innen aus allen Disziplinen sollen dazu befähigt werden, Prinzipien Offener Wissenschaft in die eigene wissenschaftliche Arbeit zu integrieren und gleichzeitig als Botschafter*innen andere für dieses Thema zu sensibilisieren. Gleichzeitig soll der Austausch von Wissenschaftler*innen im Bereich Offene Wissenschaft gefördert werden, um damit die schrittweise Öffnung von Wissenschaft und Forschung weiter voranzutreiben. Ein Ziel ist es daher, ein Netzwerk von Fellows, Alumni, Mentor*innen und Akteur*innen aus dem Bereich Offene Wissenschaft auf- und auszubauen, das auch über das Fellow-Programm hinaus einen intensiven Austausch und eine wirksame Zusammenarbeit im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen, Publikationen und Projekten ermöglicht. Damit soll sowohl die weitere akademische Karriere der Geförderten unterstützt als auch das Thema Offene Wissenschaft kontinuierlich in die Breite getragen werden.
Quelle: https://de.wikiversity.org/wiki/Wikiversity:Fellow-Programm_Freies_Wissen
Zur Arbeit mit diesem Fallrepetitorium
[Bearbeiten]Das Fallrepetitorium ergänzt das Lehrbuch „Verwaltungsrecht in der Klausur“ um 16 große Fälle, die so oder so ähnlich auch in Prüfungsarbeiten abgefragt werden könnten.
Zu Beginn des Fallrepetitoriums wird kurz in die gutachterliche Prüfung im Verwaltungsrecht eingeführt (§ 1), bevor sodann in 16 Fällen im Verwaltungsrecht typische Klausurkonstellationen aufgezeigt werden. Die Fälle orientieren sich dafür an den wichtigsten Klage- und Antragsarten des Verwaltungsprozessrechts. Zu Beginn jedes § findet sich deshalb ergänzend ein Aufbauschema, das die Struktur der dem Kapitel zugrunde liegenden Klage-/ Antragsart in Erinnerung ruft.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, die Fälle einfach nur zu lesen. Herausfordernder ist es aber, sich zunächst einmal selbst auf Grundlage des Sachverhalts an einer Falllösung zu probieren, bevor sodann ein Abgleich mit der ausführlichen Lösung in Fallrepetitorium erfolgt.
Jede Klausurlösung beginnt mit der eingehenden Lektüre des Sachverhalts. Den Lösungen vorangestellt findet sich daher stets ein Sachverhalt, auf dessen Grundlage die Falllösung zu erstellen ist.
Daran schließt sich ein erster Strukturentwurf für die Lösung an, die Lösungsskizze. Den Falllösungen vorangestellt findet sich deshalb jeweils eine Lösungsgliederung, die die Struktur der sodann folgenden Lösung widerspiegelt und als Blaupause für eine eigene Lösungsskizze verwendet werden kann.
An die Lösungsskizze schließt sich sodann die ausführliche Ausarbeitung des juristischen Gutachtens an. Anders als in Klausuren finden sich in den Lösungen des Fallrepetitoriums weiterführende Fußnoten, die insbesondere auf die relevanten Ausführungen im Lehrbuch verweisen und mit diesem – in der digitalen Version – verlinkt sind, damit bei Fragen zur Lösung die relevanten Lehrbuchsausführungen gezielt nachgelesen werden können.
Die Fälle sind auf 4 – 5 Stunden Bearbeitungszeit angelegt.
Mitarbeit am Fallrepetitorium
[Bearbeiten]Alle Leser*innen sind auch dazu eingeladen, am Fallrepetitorium mitzuarbeiten!
Das geht zunächst bei formalen Dingen:
- Fällt euch ein Rechtschreib- /Grammatik- oder ähnlicher Fehler auf: Einfach im Browserfenster auf "Bearbeiten" klicken und korrigieren!
- Im Dokument finden sich Wikibooks-interne Links, die bisher jedoch noch nicht im Wikibooks-internen Link hinterlegt sind. Dies darf sehr gerne einfach korrigiert werden (näher dazu hier).
- Das Fallrepetitorium darf gerne noch interaktiver und dafür noch stärker verlinkt werden. Meint ihr also, irgendwo würde ein Link Sinn machen, um schnell zu einem Inhalt zu gelangen, der einen Aspekt gut erklärt, dann verlinkt ihn! Das gilt auch für die Fußnoten: Sobald ein in den Fußnoten zitierter Content frei im Internet zugänglich ist, darf dieser auch sehr gerne verlinkt werden. Für viele Urteile haben wir das bereits gemacht.
Ihr könnt zudem inhaltlich mitarbeiten. Die inhaltliche Mitarbeit ist jedoch nur unter erhöhten Anforderungen möglich. Dies hat einen besonderen Grund: Freien Bildungsmaterialien wird bisher oftmals kein Vertrauen in die Qualität entgegen gebracht. Einer Studie zur Zukunft des Lehrbuchs nach sind sich Studierende oft der Qualität von kostenlosen Online-Inhalten nicht sicher; die Lernmaterialien seien zwar einfach und kostenlos zu beschaffen, es bestehe aber häufig die Befürchtung, dass die Lernmaterialien nicht hochwertig seien. Um diesem Problem zu begegnen, ist das OER-Lehrbuch um eine von mir verantwortete Herausgeberschaft konzipiert worden. Für die fachliche Richtigkeit der einzelnen Abschnitte verbürgen sich die Autor*innen und die redaktionelle Betreuung durch mich soll Vertrauen in die Qualität der Veröffentlichung schaffen. Um meiner Verantwortung als Herausgeber gerecht werden zu können, bitte ich um Folgendes:
- Inhaltliche Korrekturen: Findet ihr fachliche Fehler oder habt Verständnisfragen, würde ich euch bitten, euch zunächst an mich zu wenden (mail@nikolaseisentraut.de). In Rücksprache mit der/dem Ursprungsautor*in werden wir den Fehler natürlich umgehend korrigieren!
- Neue Fälle: Ihr möchtet einen eigenen Fall zum Fallrepetitorium beitragen? Folgendes ist zu beachten:
- Der Fall darf nicht bereits Behandeltes thematisieren, sondern muss Lücken füllen, die im Fallrepetitorium bestehen.
- Der Fall muss sich didaktisch in das Konzept des Fallrepetitoriums einfügen.
- Der Fall muss vor Veröffentlichung von mir gereviewt werden. Dafür könnt ihr mit den Fall einfach an mail@nikolaseisentraut.de senden.
Vielen Dank!
Bearbeiter*innenverzeichnis
[Bearbeiten]Abromeit, Wolfgang, Dr., Ass.iur | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Potsdam |
Brade, Alexander, Dr. | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig |
Brings-Wiesen, Tobias, Mag. iur. | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht |
Burbach, Hendrik | Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg Bonn, Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bonn |
Eisentraut, Nikolas, Dipl.-Jur. | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin |
Giere, Katrin | Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig |
Himstedt, Jana | Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin |
Kernchen, Tanja | Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Hamburg |
Kienle, Thomas, Ass. iur. | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungs- recht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer |
Leinenbach, Isabel, Dr. | Rechtsreferendarin am OLG des Saarlandes |
Michel, Stefan, LL.M. | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
Prinz, Hendrik | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig |
Sikora, Judith | Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Philipps-Universität Marburg |
Skobel, Eva | Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht der Johannes-Gutenberg- Universität Mainz |
Sollmann, Erik | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
Abkürzungsverzeichnis
[Bearbeiten]a.A. = andere Ansicht
a.a.O. = am angegebenen Ort
Aufl. = Auflage
Az. = Aktenzeichen
Beschl. v. = Beschluss vom
BR-Drucks. = Bundesrats-Drucksache
BT-Drucks. = Bundestags-Drucksache
bzw. = beziehungsweise
d. h. = das heißt
e.A. = eine Ansicht
Ed. = Edition
EL = Ergänzungslieferung
f./ff. = folgender/folgende
Fn. = Fußnote
ggf. = gegebenenfalls
i. d. F. = in der Fassung
i.E. = im Erscheinen
i.S.v. = im Sinne von
i.V.m. = in Verbindung mit
m.w.N. = mit weiteren Nachweisen Rn. Randnummer
s. = siehe
sog. = sogenannte
u. a. = unter anderem
Urt. v. = Urteil vom
vgl. = vergleiche
VwVfG = VwVfG des Bundes
z. B. = zum Beispiel
Dieses Buch steht im Regal Rechtswissenschaft.
Dieses Fallrepetitorium entstand im Rahmen des Fellow-Programms Freies Wissen. Im Sinne offener Wissenschaft wurde die Erstellung des Fallrepetitoriums auf Wikiversity umfassend dokumentiert.