Zum Inhalt springen

Leibniz-Kriterium – „Mathe für Nicht-Freaks“

Aus Wikibooks
Ein Video zur Einführung des Leibniz-Kriteriums. (YouTube-Video vom Kanal Quatematik)

Das Leibniz-Kriterium ist ein spezielles Konvergenzkriterium für alternierende Reihen. Das sind Reihen, bei denen das Vorzeichen bei jedem Summanden wechselt, also Reihen der Form k=1(1)k+1bk oder k=1(1)kbk, wobei alle bk positiv sind. Da solche Reihen häufig konvergieren, aber nicht absolut konvergieren, scheitern die anderen Konvergenzkriterien oftmals.

Wie der Name schon vermuten lässt, wurde das Kriterium von dem Mathematiker Gottfried Wilhelm Leibniz im Jahre 1682 veröffentlicht. Übrigens wurde auch der Butterkeks mit seinen 52 Zähnen (in Anlehnung an die 52 Zahnräder der ersten von Leibniz entwickelten Rechenmaschine) nach ihm benannt.

Einstiegsbeispiel: Konvergenz der alternierenden harmonischen Reihe

[Bearbeiten]

Da Beweisideen an konkreten Beispielen oftmals besser veranschaulicht werden können, betrachten wir zunächst das Beispiel der alternierenden harmonischen Reihe k=1(1)k+1k. Für die Konvergenz müssen wir zeigen, dass die Folge der Partialsummen (Sn)n=(k=1n(1)k+1k)n konvergiert. Für n=1,2,3,4,5,6,7,8 haben die Partialsummen die Werte

Die Partialsummen der alternierenden harmonischen Reihe
S1=k=11(1)k+1k=1,S2=k=12(1)k+1k=12=0.5,S3=k=13(1)k+1k=56=0.83,S4=k=14(1)k+1k=712=0.583,S5=k=15(1)k+1k=4760=0.783,S6=k=16(1)k+1k=3760=0.616,S7=k=17(1)k+1k=329420=0.759,S8=k=18(1)k+1k=533840=0.634.

Daran erkennen wir, dass die Werte in immer kleiner werdenden Schritten hin und her springen. Außerdem fällt auf, dass die Partialsummen mit ungeraden Indizes S2n1 anscheinend monoton fallen und diejenigen mit geraden Indizes S2n monoton wachsen. Dies können wir allgemein leicht nachrechnen. Für alle n gilt nämlich

S2n+1S2n1=k=12n+1(1)k+1kk=12n1(1)k+1k=(112+13+(1)2n2n1+(1)2n+12n+(1)2n+22n+1)(112+13+(1)2n2n1)=(1)2n+12n+(1)2n+22n+1=12n+112n 2n+12n12n+112n0,

d.h. S2n+1S2n1. Und ganz analog S2n+2S2n=(1)2n+32n+2+(1)2n+22n+1=12n+2+12n+10, d.h. S2n+2S2n. Damit ist (S2n1) monoton fallend und (S2n) monoton steigend.

Wenn wir zeigen könnten, dass (S2n1) nach unten und (S2n) nach oben beschränkt sind, dann wären beide (Teil-)Folgen nach dem Monotoniekriterium konvergent. Nun sind aber alle ungeraden Partialsummen durch die geraden Partialsummen nach unten und umgekehrt alle geraden durch die ungeraden nach oben beschränkt, denn für alle n gilt

S2n1S2n=(1)2n+12n=(1)2n+22n=12n0,

und damit S2n1S2n bzw. S2nS2n1. Insbesondere gilt daher S2n1S2nS2=12 und S2nS2n1S1=1. Also ist (S2n1) nach unten durch 12 und (S2n) nach oben durch 1 beschränkt.

Nach dem Monotoniekriterium sind somit (S2n1) und (S2n) konvergent.

Wir sind aber noch nicht fertig! Zum einen müssen wir zeigen, dass beide Teilfolgen gegen denselben Grenzwert konvergieren und zum anderen, dass daraus auch die Konvergenz von (Sn) folgt.

Sei also limnS2n1=S und limnS2n=S. Wir müssen nun zeigen, dass beide Grenzwerte gleich sind, also dass S=S gilt. Dies lässt sich aber schnell erledigen. Einerseits ist nämlich mit der Summenregel für Grenzwerte

SS=limnS2n1limnS2n=limn(S2n1S2n).

Andererseits haben wir oben S2n1S2n=12n gezeigt. Damit ist nun

limn(S2n1S2n)=limn12n=0.

Also ist SS=0 und daher S=S.

Nun müssen wir noch zeigen, dass (Sn) ebenfalls gegen S konvergiert. Dazu müssen wir die Definition der Konvergenz benutzen, d.h. wir müssen zeigen

ϵ>0NnN:|SnS|<ϵ.

Wir wissen aber bereits

ϵ>0N1nN1:|S2n1S|<ϵϵ>0N2nN2:|S2nS|<ϵ,

da ja (S2n1) und (S2n) gegen denselben Grenzwert S konvergieren. Setzen wir nun N=max{2N11,2N2}, so folgt unmittelbar

ϵ>0NnN:|SnS|<ϵ.

Verständnisfrage: Warum reicht N=max{N1,N2} nicht aus?

Die Aussage ϵ>0N1nN1:|S2n1S|<ϵ bedeutet, dass ab dem Folgenglied S2N11 für alle ungeraden Folgenglieder von (Sn) die Ungleichung |SnS|<ϵ erfüllt ist.

Analog bedeutet ϵ>0N2nN2:|S2nS|<ϵ, dass ab dem Folgenglied S2N2 für alle geraden Folgenglieder von (Sn) die Ungleichung |SnS|<ϵ erfüllt ist.

Da nun aber 2N11N1 und 2N2>N2 gilt, müssen die Ungleichungen natürlich noch nicht ab den Folgengliedern SN1 bzw. SN2 gelten.

Verallgemeinerung der Beweisidee für das Leibniz-Kriterium

[Bearbeiten]

Die Frage ist nun, inwiefern wir den gerade geführten Beweis für die Konvergenz der alternierenden harmonischen Reihe verallgemeinern können, um ein allgemeines Konvergenzkriterium für alternierende Reihen zu erhalten. Dazu müssen wir uns klar machen, welche Eigenschaften der alternierenden harmonischen Reihe wir für den Konvergenzbeweis herangezogen haben.

  • Zum einen wissen wir, dass die nichtnegative Koeffizientenfolge ohne das alternierende Vorzeichen (bk)=(1k) monoton fällt. Daraus hat sich dann die Monotonie und die Beschränktheit der beiden (Teil-)Partialfolgen (S2n1) und (S2n) und damit deren Konvergenz ergeben.
  • Zum anderen haben wir davon Gebrauch gemacht, dass (bk)=(1k) eine Nullfolge ist. Daraus konnten wir schließlich folgern, dass (S2n1) und (S2n) und damit auch (Sn) gegen denselben Grenzwert konvergieren.

Mehr Eigenschaften der alternierenden harmonischen Reihe hatten wir im Beweis oben nicht verwendet. Genau das sind auch die Voraussetzungen für das Leibniz-Kriterium:

Satz (Leibniz-Kriterium)

Sei (bk)k eine nichtnegative monoton fallende Folge reeller Zahlen mit limkbk=0, dann konvergiert die alternierende Reihe k=1(1)k+1bk.

Für den Beweis müssen wir nun nur noch einmal den Beweis, den wir für die Konvergenz der alternierenden harmonischen Reihe geführt haben, für eine allgemeine alternierende Reihe mit denselben Eigenschaften durchführen.

Beweis (Leibniz-Kriterium)

Erneut müssen wir die Konvergenz der Partialsummenfolge (Sn)=(k=1n(1)k+1bk) zeigen.

Beweisschritt 1: (S2n1) ist monoton fallend und (S2n) monoton steigend, denn für n gilt

S2n+1S2n1=k=12n+1(1)k+1bkk=12n1(1)k+1bk=(b1b2+b3+(1)2nb2n1+(1)2n+1b2n+(1)2n+2b2n+1)(b1b2+b3+(1)2nb2n1)=(1)2n+2b2n+1+(1)2n+1b2n=b2n+1b2n b2n+1b2n0,

und analog S2n+2S2n=(1)2n+3b2n+2+(1)2n+2b2n+1=b2n+2+b2n+10.

Beweisschritt 2: (S2n1) ist nach unten und (S2n) nach oben beschränkt, denn für n gilt

S2n1S2n=(1)2n+2b2n=b2n0

Damit ist S2n1S2nS2=b1b2 sowie S2nS2n1S1=b1

Nach dem Monotoniekriterium konvergieren somit die Partialsummenfolgen (S2n1) und (S2n).

Beweisschritt 3: (S2n1) und (S2n) konvergieren gegen denselben Grenzwert. Sei limnS2n1=S und limnS2n=S. Da wir in Beweisschritt 2 die Konvergenz beider Folgen gezeigt haben, können wir die Summenregel für Grenzwerte anwenden. Es folgt

SS=limnS2n1limnS2n=limn(S2n1S2n)

Andererseits gilt

limn(S2n1S2n)=limnb2n=0,

da (bk) eine Nullfolge ist und damit auch die Teilfolge (b2n). Also ist S=S.

Beweisschritt 4: (Sn) konvergiert ebenfalls gegen S. Da (S2n1) und (S2n) gegen S konvergieren, gilt

ϵ>0N1nN1:|S2n1S|<ϵϵ>0N2nN2:|S2nS|<ϵ

Setzen wir nun N=max{2N11,2N2}, so folgt

ϵ>0NnN:|SnS|<ϵ

Also konvergiert die Reihe k=1(1)k+1bk.

Alternativer Beweis

[Bearbeiten]

Alternativ lässt sich das Leibniz-Kriterium auch mit Hilfe des Cauchy-Kriteriums beweisen.

Alternativer Beweis (Leibniz-Kriterium)

Um das Cauchy-Kriterium anwenden zu können, müssen wir zeigen, dass unter den Voraussetzungen des Leibniz-Kriteriums gilt

ϵ>0NnmN:|k=mn(1)k+1bk|<ϵ.

Zunächst betrachten wir nur ungerade m und schätzen für diese die Summe k=mn(1)k+1bk ab. Zum einen ist

k=mn(1)k+1bk=(1)m+1bm+(1)m+2bm+1+(1)m+3bm+2+(1)m+4bm+3+ m ungeradem+1 geradem+2 ungerade usw.=bmbm+1+bm+2bm+3++{bn falls n ungerade,(bn) falls n gerade  Assoziativgesetz=(bmbm+1)+(bm+2bm+3)++{bn falls n ungerade,(bn1bn) falls n gerade (bk) monoton fallend bkbk+10=(bmbm+1)0+(bm+2bm+3)0++{bn0 falls n ungerade,(bn1bn)0 falls n gerade0.

Zum anderen gilt

k=mn(1)k+1bk=(1)m+1bm+(1)m+2bm+1+(1)m+3bm+2+(1)m+4bm+3+ m ungeradem+1 geradem+2 ungerade usw.=bmbm+1+bm+2bm+3++{bn falls n ungerade,(bn) falls n gerade  Assoziativgesetz=bm(bm+1(bm+2)(bm+3bm+4)++{(bn1bn) falls n ungerade,bn falls n gerade (bk) monoton fallend bkbk+10=bm(bm+1bm+2)0(bm+3bm+4)0++{(bn1bn)0 falls n ungerade,bn0 falls n geradebm.

Die beiden Ungleichungsketten zusammen ergeben |k=mn(1)k+1bk|=k=mn(1)k+1bkbm=|bm| für ungerade m.

Ganz analog erhalten wir für gerade m die beiden Ungleichungen

k=mn(1)k+1bk0 und k=mn(1)k+1bkbm,

woraus sich für gerade m ebenfalls |k=mn(1)k+1bk||bm| ergibt. Also gilt die Ungleichung für alle m.

Nun war aber nach Voraussetzung (bk) eine Nullfolge, d.h. ϵ>0NmN:|bm|<ϵ. Mit der gerade gezeigten Ungleichung folgt daher

ϵ>0NnmN:|k=mn(1)k+1bk|<ϵ.

Also konvergiert die Reihe k=1(1)k+1bk nach dem Cauchy-Kriterium.

Anwendungsbeispiel

[Bearbeiten]

Beispiel (Verallgemeinerte alternierende harmonische Reihe)

Die verallgemeinerte alternierende harmonische Reihe k=1(1)k+1kα konvergiert für alle α>0 nach dem Leibniz-Kriterium, denn es gilt

  • bk=1kα0 für alle k.
  • bk+1=1(k+1)α(k+1)αkα1kα für alle k, also ist (bk) monoton fallend.
  • limkbk=limk1kα=0, also ist (bk) eine Nullfolge.

Anmerkungen zum Leibniz-Kriterium

[Bearbeiten]
  • Natürlich gilt das Leibniz-Kriterium auch für Reihen der Form k=1(1)kbk. Denn diese unterscheiden sich nur durch die "umgedrehten" Vorzeichen. Der Beweis funktioniert ganz analog mit vertauschten Rollen von (S2n1) und (S2n).
  • Ebenso gilt es für Reihen der Form k=0(1)kbk oder k=0(1)k+1bk. Lass dich durch Indexverschiebungen nicht aus der Ruhe bringen!
  • Beachte, dass aus dem Leibniz-Kriterium nur die Konvergenz und nicht die absolute Konvergenz der Reihe folgt. Wie oben schon erwähnt, gibt es viele konvergente alternierende Reihen, die nicht absolut konvergieren. Ein Standardbeispiel ist wieder die alternierende harmonische Reihe k=1(1)k+1k.
  • Im Gegensatz zu manch anderem Konvergenzkriterium kann aus dem Leibniz-Kriterium nie die Divergenz einer Reihe gefolgert werden. Besitzt eine Reihe nicht alle Eigenschaften, die das Kriterium fordert, heißt das nicht, dass die Reihe divergieren muss. Das Leibniz-Kriterium ist in diesen Fällen nicht anwendbar. Siehe hierzu auch das letzte Warnbeispiel unten.

  • Aus dem Beweis zum Leibniz-Kriterium folgt, dass (In)n=([cn,dn])n mit cn=S2n und dn=S2n1 eine Intervallschachtelung ist.
  • Eine weitere Beweismöglichkeit für das Leibniz-Kriterium besteht darin, zunächst das allgemeinere Dirichlet-Kriterium zu beweisen und das Leibniz-Kriterium dann als Spezialfall zu folgern. Genaueres hierzu folgt zum Ende dieses Kapitels.
  • Schließlich lässt sich das Leibniz-Kriterium erweitern auf den Fall, dass (bk)k eine nicht-positive, monoton steigende Nullfolge ist. Der Beweis funktioniert ganz analog. Fassen wir beide Fälle zusammen, so konvergiert die Reihe k=1(1)k+1bk, falls (bk)k eine monotone Nullfolge ist.

Anwendungsaufgabe

[Bearbeiten]

Aufgabe (Leibniz-Kriterium)

Ist die Reihe k=1(1)k+1kk+1 konvergent?

Wie kommt man auf den Beweis? (Leibniz-Kriterium)

Um das Leibniz-Kriterium anwenden zu können, müssen wir zeigen, dass die nichtnegative Folge (bk)=(kk+1) eine monoton fallende Nullfolge ist. Dies erledigen wir in zwei Schritten.

  1. Wir zeigen: (bk) ist monoton fallend, d.h. bk+1bk. Dazu ist es oft leichter, eine der beiden äquivalenten Aussagen bk+1bk1 oder bk+1bk0 zu zeigen. Wir zeigen die Aussage über den Quotienten bk+1bk1.
  2. Wir zeigen: (bk) ist eine Nullfolge, d.h. limkbk=0. Dies zeigen wir mit Hilfe der Grenzwertsätze für Folgen.

Beweis (Leibniz-Kriterium)

Für (bk)=(kk+1) gilt bk0, sowie

Beweisschritt 1: bk+1bk1

bk+1bk=k+1k+2kk+1=k+1(k+1)k(k+2)=(k+1)(k+1)2k(k+2)2=k3+3k2+3k+1k3+4k2+4k=k3+3k2+3k+1k3+4k2+4k

Nun ist die Wurzelfunktion streng monoton steigend. Daher ist sie genau dann kleiner oder gleich 1, wenn der Ausdruck unter der Wurzel kleiner oder gleich 1 ist. Nun gilt aber

k3+3k2+3k+1k3+4k2+4k=k3+3k2+3k+1k3+3k2+3k+(k2+k) k2+k1k3+3k2+3k+1k3+3k2+3k+1=1

Also gilt bk+1bk1, und damit ist (bk) monoton fallend.

Beweisschritt 2: limkbk=0

limkbk=limkkk+1 k im Nenner ausklammern=limkkk(k+1k) k kürzen=limk1k+1k limk1k=0 und Grenzwertsätze benutzen=0

Damit ist (bk) eine Nullfolge.

Zusatzfrage: Konvergiert die Reihe absolut?

Nein, denn k=1|(1)k+1kk+1|=k=1kk+1 divergiert. Es gilt nämlich

kk+1kk+k=k2k=12k12k

und k=112k divergiert.

Daher divergiert die Reihe nach dem Minorantenkriterium.

Warnbeispiele zur Beachtung der Voraussetzungen

[Bearbeiten]

Wir weisen darauf hin, dass es zur Anwendung des Leibniz-Kriteriums wichtig ist, immer beide Voraussetzungen an (bk) zu überprüfen. D.h. (bk) muss sowohl monoton fallend als auch eine Nullfolge sein. Im Folgenden diskutieren wir zwei Beispiele von divergenten alternierenden Reihen, für die jeweils nur eine der Voraussetzungen erfüllt ist. Das dritte Beispiel ist eine alternierende Reihe, die konvergiert, obwohl die Voraussetzungen des Leibniz-Kriteriums nicht erfüllt sind. Das Leibniz-Kriterium ist daher nur ein hinreichendes und kein notwendiges Konvergenzkriterium.

Beispiel (Warnbeispiel 1 zum Leibniz-Kriterium)

Zunächst betrachten wir die Reihe k=1(1)k(k+1k), d.h. bk=k+1k. Hier gilt

  • (bk) ist monoton fallend.

Aufgabe (Monotonie)

Beweise dies.

Beweis (Monotonie)

Es gilt bk+1bk=k+2k+1k+1k=k(k+2)(k+1)2=k2+2kk2+2k+11 und damit bk+1bk. Also ist (bk) monoton fallend.

  • (bk) ist jedoch keine Nullfolge, denn mit den Grenzwertsätzen für Folgen gilt limkbk=limkk+1k=limk1+1k1=11=10.

Also ist das Leibniz-Kriterium nicht anwendbar. Des Weiteren divergiert die Reihe. Dazu verwenden wir das Trivialkriterium und zeigen, dass (ak)=((1)kk+1k) keine Nullfolge ist. Hierfür reicht es, zu zeigen, dass die Teilfolge (a2n) keine Nullfolge ist, denn wenn eine Teilfolge nicht gegen 0 konvergiert, dann kann die gesamte Folge auch nicht gegen 0 konvergieren. Mit Hilfe der Grenzwertsätze folgt nun a2n=(1)2n2n+12n=2+1n222=10. Also divergiert die Reihe nach dem Trivialkriterium.

Beispiel (Warnbeispiel 2 zum Leibniz-Kriterium)

Als zweites betrachten wir die Reihe k=1(1)k+1bk mit bk={1k für ungerade k,1k für gerade k. Für diese gilt

  • (bk) ist nicht monoton fallend. Das wird sofort klar, wenn wir die ersten Folgenglieder betrachten: (1,12,13,14,15,16,17,18,19=13,110,). Wir erkennen, dass 12<13,14<15,16<17,18<19=13 usw. gilt. Allgemein ist für alle n immer 2n+14n2 (Beweis über Induktion) und daher a2n=12n=14n212n+1=a2n+1. Also ist die Folge nicht monoton fallend, da ansonsten a2n+1a2n gelten müsste.
  • Allerdings ist (bk) eine Nullfolge.

Aufgabe (Nullfolge)

Beweise dies.

Beweis (Nullfolge)

Offensichtlich ist limnb2n1=limn12n1=0 und limnb2n=limn12n=0. Also gilt

ϵ>0N1nN1:|b2n10|=12n1<ϵ  und  ϵ>0N2nN2:|b2n0|=12n<ϵ

(Genauer gelten die Ungleichungen für N1>12ϵ2+12 und für N2>12ϵ.)

Nun können wir mit dem gleichen Argument wie gegen Ende des Beweises zum Leibniz-Kriterium limnbk=0 folgern: Für N=max{2N11,2N2} gilt dann

ϵ>0NkN:|bk0|=bk<ϵ.

Also konvergiert (bk) gegen 0.

Also ist das Leibniz-Kriterium auch hier nicht anwendbar. Die Reihe divergiert ebenso. Um dies zu zeigen, verwenden wir das gleiche Argument, welches wir bei der Divergenz der harmonischen Reihe benutzt haben, indem wir zeigen, dass die Partialsummenfolge (s2n)=(k=12n(1)kbk) unbeschränkt ist. Dazu benutzen wir die Abschätzung

(k1)20k22k1k2k112k11k12k112k12k

Aus dieser folgt

s2n=k=12n(1)k+1bk=(b1b2)+(b3b4)++(b2n1b2n)=k=1n(b2k1b2k)=k=1n(12k112k) Abschätzung von obenk=1n12k

Da nun die harmonische Reihe divergiert, divergiert auch (s2n) und damit die gesamte Reihe.

Beispiel (Warnbeispiel 3 zum Leibniz-Kriterium)

Zuletzt betrachten wir die Reihe k=1(1)k+1bk mit bk={1k2 für gerade k,0 für ungerade k. Für diese gilt

  • (bk) ist nicht monoton fallend. Denn für alle k gilt a2k1=0<a2k=1(2k)2.

Also ist eine Voraussetzung des Leibniz-Kriteriums nicht erfüllt. Dennoch konvergiert die Reihe nach dem Majorantenkriterium.

Aufgabe

Beweise, dass die Reihe k=1(1)k+1bk konvergiert.

Lösung

Es gilt

  • |(1)k+1bk|1k2 für alle k
  • k=11k2<

Also ist die Reihe nach dem Majorantenkriterium absolut konvergent und daher auch konvergent.

Folgerung: Fehlerabschätzung für den Grenzwert

[Bearbeiten]

Wie auch mit den anderen Konvergenzkriterien kann man mit dem Leibniz-Kriterium zwar die Konvergenz einer Reihe zeigen, nicht jedoch deren Grenzwert berechnen. Im Kapitel über die harmonische Reihe wurde schon erwähnt, dass k=1(1)k+1k=ln(2) gilt. Um das zu zeigen, reicht das Leibniz-Kriterium jedoch nicht aus, wir brauchen dafür weitere Hilfsmittel. Allerdings können wir aus dem Beweis zum Leibniz-Kriterium eine praktische Fehlerabschätzung herleiten, mit der sich der Grenzwert abschätzen lässt.

Im Beweis haben wir gezeigt, dass (S2n1) monoton fallend ist und gegen limnS2n1=S strebt. Genauer noch gilt mit dem Monotoniekriterium S=inf{S2n1:n}. Zur Wiederholung: Das Infimum einer Menge war die größte untere Schranke einer Menge. Also gilt damit S2n1S für alle n. Genauso war (S2n) monoton steigend mit limnS2n=S=sup{S2n:n}. Da das Supremum eine kleinste obere Schranke war, gilt S2nS für alle n. Insgesamt erhalten wir also S2nSS2n1 sowie S2nSS2n+1.

Hieraus folgen nun aber die beiden Ungleichungen

S2n1SS2n1S2n=sieheobenb2n, undSS2nS2n+1S2n=analogb2n+1.

Aus beiden Ungleichungen zusammen erhalten wir damit die Abschätzung

|SSn|=|k=1(1)k+1bkk=1n(1)k+1bk|bn+1.

Satz (Fehler-Abschätzung für alternierende Reihen)

Konvergiert eine alternierende Reihe k=1(1)k+1bk nach dem Leibniz-Kriterium, so gilt

|k=1(1)k+1bkk=1n(1)k+1bk|bn+1.

Beispiel (Fehler-Abschätzung für alternierende Reihen)

Mit den zu Beginn des Kapitels berechneten Werten für die alternierende harmonische Reihe können wir ein Intervall angeben, in denen sich der Grenzwert k=1(1)k+1k befindet.

Mit der Fehlerabschätzung gilt |k=1(1)k+1kk=18(1)k+1k|b9=19. Wegen S8S liegt der Grenzwert daher im Intervall [533840,533840+19]. Runden wir auf drei Dezimalstellen ab bzw. auf, so ergibt sich die besser zu beurteilende Aussage S[0.634,0.746]. Tatsächlich ist S=ln(2)0.693.

Verallgemeinerung des Leibniz-Kriteriums: Dirichlet-Kriterium

[Bearbeiten]

Das Dirichlet-Kriterium lässt sich auf Reihen der Form k=1akbk anwenden. Der Beweis beruht auf der abelschen partiellen Summation, auf die wir an dieser Stelle jedoch verzichten wollen, da das Kriterium in Grundvorlesungen meist nicht behandelt wird. Der Beweis der Kriteriums und der abelschen partiellen Summation befindet sich in der entsprechenden Übungsaufgabe.

Satz (Dirichlet-Kriterium)

Seien (ak) und (bk) reelle Folgen mit

  1. Die Partialsummen An=k=1nak bilden eine beschränkte Folge,
  2. (bk) ist monoton fallend,
  3. limkbk=0.

Dann konvergiert die Reihe k=1akbk.

Wir sehen sofort, dass die Voraussetzungen an (bk) genau dieselben sind wie im Leibniz-Kriterium. Setzen wir nun ak=(1)k+1, so ist die erste Voraussetzung erfüllt, und wir erhalten das Leibniz-Kriterium. Es stellt also einen Spezialfall des Dirichlet-Kriteriums dar.

Aufgabe

Zeige, dass ak=(1)k+1 die erste Voraussetzung aus dem Dirichlet-Kriterium erfüllt, d.h. dass An=k=1nak beschränkt ist.

Lösung

Es gilt

An=k=1nak=k=1n(1)k+1=11+11±+(1)n={1 für ungerade n,0 für gerade n.

Also ist (An) offensichtlich beschränkt.