Fall 3a
Autor:innen: Maximilian Petras - Vorgängerversion über die Autor:innen-Liste abrufbar
Schwierigkeitsgrad: Erstsemster/Anfänger:innen
Sachverhalt
[Bearbeiten]Der Deutsche Lehrerverband bemängelt die mangelnde Konzentration und Aufmerksamkeit der deutschen Schüler:innen sowie Störungen des Unterrichts aufgrund von digitalen Endgeräten (Smartphones).
Die Bundesregierung sieht insbesondere aufgrund des staatlichen Bildungsauftrags und der Gefahren des Mobbings mittels sozialer Netzwerke, welche von den Schüler:innen vor allem über ihre Handys genutzt werden, ebenfalls besonderen Handlungsbedarf.
Sie erlässt deshalb formell ordnungsgemäß ein Gesetz, das die Verwendung von Endgeräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das gilt auch für Pausenzeiten. Laut dem Gesetz dürfen Lehrer:innen Endgeräte einsammeln, sofern sie entgegen dem Verbot benutzt werden.
Die 14-Jährige Schülerin A ist von der Ankündigung des zukünftigen § 3 BSmG entsetzt. Sie entschließt sich dazu, sich gegen das Gesetz rechtlich zur Wehr zu setzen, bevor ihr geliebtes Handy von einem Lehrer weggenommen werden kann. Schließlich würde das ihre Grundrechte verletzen. Ihre Eltern halten nichts von ihren Verfahrensplänen. Sie finden das Gesetz notwendig, da sie überzeugt sind, dass Handys die Konzentration der Schüler:innen im Unterricht massiv störten. Wenn A rechtlich gegen das Gesetz vorgehen wolle, müsse sie dies ohne die Unterstützung ihrer Eltern und gegen deren Willen tun.
Fallfrage
[Bearbeiten]Wäre eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht begründet?
Fußnoten
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