Aus Deutschland in die USA umziehen: Bürgerrechte und -pflichten
Bürgerrechte und -pflichten
[Bearbeiten]Wahlrecht in Deutschland
[Bearbeiten]Deutsche Staatsangehörige können auch dann an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen, wenn sie im Ausland leben. Einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen Sie rechtzeitig – d. h. mindestens 4 Wochen vor dem Wahltermin – bei der Gemeinde in Deutschland, bei der Sie zuletzt gemeldet waren. Das Formular können Sie von der Website der deutschen Botschaft herunterladen. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Auch an Europawahlen können Sie auf diese Weise teilnehmen.
Zur Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen ist man ohne Wohnsitz in Deutschland nicht berechtigt.
Für Österreich gelten ähnliche Bestimmungen.
Wahlrecht in den USA
[Bearbeiten]In den USA sind nur amerikanische Staatsbürger berechtigt, das Wahlrecht auszuüben. Dies gilt für sämtliche Wahlen, einschließlich der Wahl Ihres lokalen Board of Education.
Ladung zur Bildung einer Gerichtsjury
[Bearbeiten]Im amerikanischen Rechtssystem werden alle größeren Strafsachen vor Geschworenengerichten verhandelt. Wenn Sie in den USA leben, erhalten Sie früher oder später eine Aufforderung, an der Bildung einer Gerichtsjury mitzuwirken (jury summons). Auch wenn man ein Visum oder eine Greencard hat: Als Ausländer ist man von dieser Bürgerpflicht ausgenommen und nicht einmal berechtigt, Geschworener zu sein. Trotzdem dürfen Sie die Ladung nicht einfach ignorieren, sondern müssen der Behörde formgerecht antworten.
Green Card und Citizenship
[Bearbeiten]Wenn Sie in den USA einen guten und zahlungsfähigen Arbeitgeber haben, der Sie unbefristigt beschäftigt, wird der Ihnen vielleicht helfen, Ihr Visum und das Ihrer mitgereisten Angehörigen früher oder später gegen eine Permanent Resident Card („Green Card“) einzutauschen. Die Green Card ist ein Einwanderungsvisum und de iure für solche Personen vorgesehen, die den Erwerb der amerikanische Staatsbürgerschaft anstreben. Auch die Green Card ist – als Dokument – nur befristet gültig und muss regelmäßig erneuert werden, gilt jedoch länger als ein Visum. Außerdem ermöglicht sie es den Antragstellern (also z.B. auch dem Ehepartner), in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen, und zwar bereits vom Tage des Antrags an. Die Schattenseite ist, dass das Antragsverfahren sehr aufwändig ist, Ihr Arbeitgeber muss ein spezialisiertes Rechtsanwaltsbüro einschalten, das nachweist, dass ohne Sie die Stelle nicht besetzt werden kann, d.h. ohne dass Ihr Arbeitsgeber voll dahintersteht und das Ganze bezahlt, wird nichts daraus.
Das wohl stärkste Argument für den Erwerb einer Green Card ist, dass Sie damit von Ihrem gegenwärtigen Arbeitgeber theoretisch unabhängig werden und sich z.B. beliebig auf andere Stellen bewerben können. Ihr jetziger Arbeitgeber, der Ihre Green Card bezahlt hat, würde das natürlich nicht gern sehen. Falls der Sie jedoch einmal gehen lassen muss, z.B. weil es dem Unternehmen nicht gut geht, bräuchten Sie jedoch nicht sofort auszureisen, sondern könnten bis zum Ablauf der Green Card im Lande bleiben und nach einem anderen Job suchen.
Ob Sie, wenn Sie langfristig oder für immer in den USA bleiben, Citizenship, d.h. die amerikanische Staatsbürgerschaft benötigen oder haben sollten, ist eine Frage, die auch unter Expats, die schon lange in den USA leben, umstritten ist. Zu den Kehrseiten der Citizenship zählt, dass man als Juror vor Gericht bestellt werden kann (nicht jedermann hat Freude daran) und dass man, wenn man außerhalb der USA Geld verdient (mehr als 9.350 Dollar in einem Jahr), in den USA dennoch eine Steuererklärung abgeben muss. Die Steuern, die an den IRS und manchmal auch an den Bundesstaat abzuführen sind, können durch zwischenstaatliche Steuerabkommen gemildert oder ganz aufgehoben werden; die Mühe der jährlichen Steuererklärung fällt aber auf jeden Fall an. Zu den positiven Seiten: Im Gegensatz zur Green Card muss die Staatsbürgerschaft nicht immer wieder erneuert werden, und viele Expats fühlen sich nach 10 oder mehr Jahren in den USA so sehr zu Hause dort, dass die Einbürgerung völlig natürlich wird. Wenn Sie bereits eine Green Card haben, sind die Formalitäten für einen Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft relativ leicht zu erfüllen.
Ein rein praktisches Argument für den Erwerb der Citizenship ist die Benachteiligung von Ausländern bei der Vergabe von Stipendien für College- und Universitäts-Studenten. Wenn Ihr Ältester ins Studium geht, hat er als Permanent Resident eventuell geringere Chancen für ein Stipendium als die kleine Schwester, die in den USA geboren ist. Benachteiligt sind zweitens auch ausländische Ehepartner von amerikanischen Staatsbürgern, die in einem Scheidungsverfahren um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten (wenn nur einer von zwei Ehepartnern eingebürgert wird, kann man sich sehr schnell in dieser Situation wiederfinden). Beim Erbschaftssteuerrecht hingegen sind Residents, die sich nicht ungebührlich viel außerhalb der USA aufhalten, Citizens völlig gleichgestellt. Ein dritter und sehr starker möglicher Grund, der für eine Einbürgerung spricht, ist die Tatsache, dass viele Jobs, z.B. in der Rüstungsbranche, nur für Citizens zugänglich sind. Der am allgemeinsten anwendbare Grund, die Greencard gegen einen amerikanischen Pass einzutauschen, ist jedoch der, dass man mit diesem Pass nicht den Reisebeschränkungen unterliegt, die ein Greencardinhaber hinnehmen muss. Selbst langjährige Greencardinhaber haben diese Bestimmungen oft gar nicht gelesen. Gerade wer an Deutschland weiterhin starke Bindungen hat, etwa weil liebe Angehörige dort leben, möchte aber vielleicht die Freiheit haben, Deutschlandaufenthalte flexibel auszudehnen, ohne dadurch seinen Aufenthaltsstatus in den USA zu gefährden. Detaillierte Informationen findet man auf der Webseite der U. S. Citizen and Immigration Services.
Auch wenn Sie Ihre ‒ vielleicht alt und pflegebedürftig gewordenen ‒ Eltern in die USA nachkommen lassen wollen, ist die Citizenship für Sie hilfreich. Einzige weitere Voraussetzung ist, dass Sie selbst mindestens 21 Jahre alt sind. Ihre Eltern können dann ohne Wartezeit eine Greencard beantragen, und zwar unabhängig davon, ob sie sich noch im Ausland aufhalten oder bereits in die USA eingereist sind. Einzelheiten findet man auf der Webseite der Einwanderungsbehörde.
Zu den Kehrseiten der Einbürgerung zählt die, dass mit dem Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft im Regelfall die deutsche Staatsbürgerschaft verloren geht. Es gibt eine Menge von Eventualitäten, die man im Hinterkopf haben kann, wenn man an der deutschen Staatsbürgerschaft festhält: die Überlegungen drehen sich oft darum, dass man selbst oder einzelne Familienmitglieder sich die Freiheit bewahren möchten, im Rahmen eines unvorhersehbar anfallenden Planes B wieder nach Deutschland zurückzukehren ‒ etwa wenn die amerikanischen Studiengebühren sich als unerschwinglich erweisen, wenn der Job verloren geht, die Ehe scheitert oder wenn jemand so krank wird, dass die bestmögliche Behandlung in den USA nicht zu finanzieren ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft behalten wollen, müssen sie vor (!) der Bewerbung für die amerikanische Staatsbürgerschaft bei Ihrer zuständigen deutschen Vertretung einen Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung stellen. Die Botschaft prüft den Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn ans Kölner Bundesverwaltungsamt weiter, von wo nach einer Bearbeitungszeit, die wenige Wochen oder auch 6 Monate dauern kann, schließlich eine Entscheidung kommt. Deutsche Expats in den USA haben, wenn ihre Anträge stichhaltig begründet sind (die oben genannten opportunistischen Gründe sollten darin eher nicht genannt werden), in der Regel keine Probleme, diese Genehmigung zu erhalten. Sie schließt jedoch saftige Gebühren von über 250 Euro pro Person ein; bei Kindern sind die Kosten deutlich geringer. Kinder stellen später übrigens keinen Antrag auf Einbürgerung, sondern erlangen die US-Staatsbürgerschaft per Gesetz, d.h. automatisch, sobald mindestens ein Elternteil sie per Antrag erwirbt. Trotzdem ist es meist zweckmäßig, auch für Kinder schwarz auf weiß zu haben, dass sie als deutsche Staatsbürger lebenslang nach Deutschland einreisen dürfen. Man weiß nie, wofür sie es vielleicht einmal brauchen können.
Wenn die Entscheidung, den Beibehaltungsantrag zu stellen, einmal gefallen ist, empfiehlt es sich, schnell Nägel mit Köpfen zu machen. Die Beziehungen, die man nach Deutschland unterhält und die man im Antrag nachweisen muss, haben ja eine gewisse Tendenz, im weiteren, aber leider auch im engsten Sinne des Worte mit den Jahren wegzusterben.
Rechnen Sie übrigens damit, sich in Einwanderungsfragen selbst zum Experten fortbilden zu müssen. Das meiste findet man ohnehin auf den Behördenwebseiten; auch Gespräche mit Leuten, die schon einen Schritt weiter sind als Sie, können sehr helfen. Viele Rechtsanwälte, auch solche mit entsprechender Zusatzqualifikation, wissen selbst über F. A. Q.s erschütternd wenig Bescheid und müssen sich, um Ihre Fragen zu beantworten, ebenso belesen, wie Sie das würden. Dafür lohnt es sich oft nicht, das viele Geld auszugeben.