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Umgangsformen: Familie

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Umgangsformen

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Vom Umgang der Geschlechter

Die moderne Familie kann die unterschiedlichsten Formen und Funktionen haben (siehe dazu weiter unten). Deshalb sind auch die Ausprägungen und die Regeln in der Erziehung sehr unterschiedlich. Hier sollen erst einmal nur die wichtigsten Aspekte genannt werden.

Kindererziehung

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Kindererziehung dient dem körperlichen, seelischen und geistigen Wohl der jeweiligen Kinder sowie der Vorbereitung auf das Erwachsenenalter. Wesentlich prägenden Einfluss haben immer auch das gesamte soziale Umfeld, die Kultur und die Medien. Die familiäre Erziehung kann nach klassischem Muster erfolgen, das heißt autoritär sein. Dann gibt es feste Regeln für die Kinder und bei Nichtbefolgung der Regeln entsprechende Strafen, zum Beispiel Hausarrest. Die Strafen dürfen nicht gegen § 1631 Absatz 2 BGB verstoßen: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Bei antiautoritärer Erziehung wird den Kindern viel Freiraum gelassen und die Kinder haben die Möglichkeit alles selbst auszuprobieren und herauszufinden. Heute wird eine integrative Erziehung angestrebt, die den Kindern so viel Freiraum schafft, wie sie zur Entwicklung ihres Wesens und ihrer Fähigkeiten benötigen und zusätzlich werden Situationen geschaffen, in denen die Kinder Anregungen zur geistigen und sozialen Entwicklung erhalten.

Regeln für Kinder

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Regel(verstoß) bei häuslichen Arbeiten wie z. B. Kochen: Bevor dass Gericht fertig zubereitet ist, wird nicht gegessen

Bei Regeln für Kinder muss klar sein:

  • Wer stellt die Regel auf? (am besten alle gemeinsam)
  • Für wen gelten die Regeln und in welchen Situationen?
  • Was beinhaltet die Regel?
  • Gibt es eine Belohnung bei Einhaltung oder eine Sanktion bei Nichtbeachtung der Regel?
  • Gibt es eine zweite Instanz, zum Beispiel Vater bei Mutterregel etc. Hilfreich wäre immer, wenn sich die Eltern darauf verständigen können, wer das letzte Wort hat.
  • Wie lange soll die Regel gelten? (wann wird sie überprüft und verändert?)

Wichtig ist auch: wie weit haben Verwandte ein Bestimmungsrecht? Wie sollten Kinder mit Fremden umgehen?

Je nach Alter ist auf Beibringen der entsprechenden Regel zu achten (z. B. Verkehrserziehung schon im Kleinkindalter beginnen)

Regeln sind immer veränderlich. Das ist erforderlich durch die Entwicklung des Kindes und der Kind-Eltern-Beziehung, genauso wie durch sich verändernde Situationen. Regeln haben immer auch den Zweck, die Bildung, Vereinbarung, Überwachung und Veränderung von Regeln zu üben. Bewährt haben sich  Familienkonferenzen, in denen alle gemeinsam abwägen und beschliessen, wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten wollen und warum.

Die Motivation durch Loben ist der Furcht vor Strafen vorzuziehen. Es ist ratsam Kindern unmittelbare Konsequenzen anzukündigen und diese auch einzuhalten. Beispielsweise kann abends im Bett keine Geschichte mehr vorgelesen werden, wenn beim Umziehen im Bad getrödelt wird. Gefährlich wird diese Situation, wenn die Unmittelbarkeit der Konsequenz nicht mehr sichtbar ist. Beispiel: Das Kind hält sich nicht an eine Absprache beim Abholen vom Kindergarten, deshalb wird abends nicht mehr vorgelesen. Probleme: Der Zusammenhang zwischen Vorfall und Maßnahme ist nicht gegeben, das Kind erinnert sich abends nicht mehr unbedingt an den Vorfall und die Eltern wirken in ihren Handlungen nicht begründet (wohlgemerkt: für die Kinder, die in diesem Alter diesen Zusammenhang noch nicht herstellen können!).

Es gibt hier eine weitere Schwierigkeit, die man nicht aus den Augen verlieren darf: Im geschilderten Fall ist der Verzicht auf das Vorlesen eine Strafe! Im ersten Fall eine echte Konsequenz aus dem Trödeln. Ob eine „Konsequenz“ nun eine Strafe oder tatsächlich eine „logische Folge“ ist und was davon nötig und/oder besser ist, wird hier nicht weiter diskutiert.

Weitere Leseempfehlungen:

Integration zweier Kulturen

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In jeder Familie haben die Eltern die schwierige Aufgabe, zwei Kulturen (diejenige der Herkunftsfamilie des Vaters und diejenige der Herkunftsfamilie der Mutter) zu einer neuen gemeinsamen Kultur zu verschmelzen. Es geht darum, die Werte und Normen und die Regeln zumindest soweit zu vereinigen, dass sie für die Kinder eine gemeinsame, einheitliche und eindeutige Leitlinie bilden.

Familienentscheidungen

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Hier gibt es unterschiedliche Modelle:

  • Letzte Instanz: Ein Elternteil entscheidet allein zuletzt (ggf. nach Rücksprache mit dem anderen Elternteil).
  • Eltern treffen die Familienentscheidungen gemeinsam.
  • Familienrat mit gewichtetem Stimmrecht: Da Kinder eben Kinder und noch nicht voll geschäftsfähig sind, macht es Sinn, den Eltern das letzte Wort zu geben. Dies geht mit einer entsprechenden Gewichtung.
  • Familienrat mit gleichem Stimmrecht: ist insbesondere bei Jugendlichen und spätestens bei volljährigen Kindern anzuraten.

Je älter die Kinder sind, desto stärker sollten sie in Entscheidungen, die sie selbst und ihren weiteren Lebensweg betreffen, eingebunden werden.

Hintergrund: Sinn und Funktionen der Familie

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Junge Familie erwartet Nachwuchs

Unter einer Familie versteht die  Soziologie eine engere  Verwandtschaftsgruppe (im weiteren Sinn umfasst sie auch  Schwiegerfamilien).

Die Familie bündelt biologisch und sozial viele Funktionen:

Ob die biologische  Reproduktions-Funktion der Spezies „Mensch“ der  Institution „Familie“ bedarf, ist teilweise umstritten. Zur biologischen Basis einer Familie gehören die Gebärfähigkeit und die Zeugungsfähigkeit. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn beispielsweise ein Ehepaar keine Kinder bekommen kann und ein Kind adoptiert. Trotzdem kann dann von einer Familie gesprochen werden. Kennzeichnend ist jedoch das Zusammenleben von mindestens zwei  Generationen. Die Reproduktionsfunktion dient der Sicherung der Generationsfolge durch Weitergabe des Lebens. Die Familie prägt die Qualität der Reproduktion einer Gesellschaft.

Es lassen sich drei elementare soziale  Funktionen hervorheben:

  • Die „Sozialisations“-Funktion (auch: erzieherische Funktion) wird durch ihre Fähigkeit zur  sozialen Kontrolle, zur Erleichterung der  Sozialisation und der Formierung von Motivationen und Fähigkeiten von Heranwachsenden erleichtert (vergleiche hier z. B.  Gelehrtenfamilie); sie bildet ein erstes  dichtes  Soziales Netzwerk bereits für den Säugling und bildet Kinder und Jugendliche auch primär aus.
  • Die wirtschaftliche Funktion ist für viele Familien eine wichtige Funktion. So erbringt sie Schutz und Fürsorge (auch materielle) für Säuglinge, aber auch für kranke und  alte Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie.
  • Die politische Funktion ist zunächst eine verortende: Für in ihr geborene Kinder erbringt sie eine  legitime Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft. Sonst ist die politische Funktion in  neuzeitlichen  staatlich verfassten („statalen“) Gesellschaften fast erloschen, findet sich dort aber oft noch informell in der  Oberschicht. In nichtstaatlichen Gesellschaften tritt sie jedoch als einziger politischer Rückhalt durch Verwandtschaft ( Sippe,  Clan) deutlich hervor.

Aus diesen können weitere Funktionen abgeleitet werden:

  • Die religiöse Funktionen lässt sich aus der Sozialisations-Funktion ableiten, etwa in der Gestaltung von Familienfesten. Das ist in modernen Kleinfamilien unauffällig (Beispiele: Vater spricht das  Tischgebet; er schmückt den Weihnachtsbaum). Anders in vorstaatlichen Gesellschaften: Da wurde es in vielen  Bräuchen verdeutlicht (Beispiele: Der Vater bestimmte, ob ein Neugeborenes lebensfähig sei oder ausgesetzt werde; die Aussaat mit der Hand darf nur der Bauer selber vornehmen).
  • Die rechtliche Funktion ist verfassungs- und privatrechtlich (dort im  Familienrecht) auch heute noch lebendig. Nach dem deutschen Grundgesetz steht die Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Im privatrechtlichen Bereich hat sie zahlreiche Gestaltungsrechte (so im Vormundschafts-, Adoptions- und Erbrecht).
  • Die „Freizeit- und Erholungs“-Funktion ist eine moderne Variante der Wirtschaftsfunktion. Sie fasst Basisleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Familienmitglieder und die Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten bzw. Ausgleichsleistungen der Familie gegenüber bestehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationsformen zusammen.

In  modernen Gesellschaften werden, politische, religiöse, wirtschaftliche und erzieherische Funktionen der Familie zum Teil auf andere gesellschaftliche Institutionen (z. B. Staaten, politische Gemeinden, Versicherungsanstalten, Schulwesen, Sport) übertragen und treten im Familienalltag dann zurück, was sich in Notzeiten durchaus rasch ändern kann.

Wandel der Familienstruktur in jüngerer Zeit – die moderne Kleinfamilie

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Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des  Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entsteht auch die Vorstellung der sogenannten „Normalfamilie“. Diese wandelt sich ihrerseits und bot Anfang der 1950er- bis Ende der 1960er-Jahre noch etwa folgendes Bild: Dies wird auch als moderne Kleinfamilie oder privatisierte Kernfamilie bezeichnet.

Diese sah idealtypisch wie folgt aus:

  •  verheiratetes Elternpaar (Entscheidung für Ehepartner aus Liebe)
  • eigene (leibliche) Kinder (Entscheidung für Kinder aus Liebe, kaum noch aus wirtschaftlichen Überlegungen)
  • Haushaltsgemeinschaft aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmündigen Kindern
  • lebenslange  Ehe (auch  Monogamie und  heterosexuelle Ehe),
  • der Mann als Haupternährer und
  • traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: Vater war der Haupternährer, besaß höchste Autorität („ Familienvorstand“); Mutter für den Haushalt und den emotionalen Bereich zuständig
  • Wohn- und Arbeitsstätte waren räumlich getrennt

Heute kennt die Familiensoziologie mehrere typische Formen. Zwar hat die Familie nach wie vor eine hohe Wertigkeit und gehört fest in den Lebensplan vieler junger Menschen, doch die Formen der Familie entsprechen immer seltener dem Familienideal der bürgerlichen Familie. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der  Scheidungen, einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau, einer Zunahme der  Frauenerwerbsarbeit, verkürzter Dauer partnerschaftlicher und familiärer Bindung, und oft in entsprechend mehreren Intervallen (serielle Monogamie) feststellbar.

Für den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Trend zum freiwillig und bewusst gewählten Lebensentwurf der Partnerlosigkeit wurde das Schlagwort (Trend zur)  Singlegesellschaft geprägt. Die Realität eines solchen Trends wird jedoch in Frage gestellt.

Pluralisierung der Lebensformen

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Durch die demographische Entwicklung und den Wandel der Lebensformen seit den 60er-Jahren hat die moderne Kleinfamilie ihre Stellung eingebüßt und befindet sich in Konkurrenz mit zahlreichen anderen alternativen Lebensformen. Man spricht daher von einer  Pluralisierung der Lebensformen. Indikatoren hierfür sind die sinkende Geburtenzahl, der Rückgang der Eheschließungen und das Ansteigen der Scheidungen.

Dieser Wandel der Haushalts- und Familienstrukturen zeigt sich vor allem in der Anzahl der Alleinerziehenden und der kinderlosen Ehepaare sowie der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Durch die hohe Scheidungsrate entstehen auch immer mehr so genannte  Patchwork-Familien, in denen Kinder unterschiedlicher Herkunft leben. Als Ursache für diesen Prozess wird der seit den 1960er-Jahren beschleunigte Wertewandel gesehen.

Neben der „Normalfamilie“ haben sich verschiedene alternative Lebensformen herausgebildet:

Im Alter bleiben diese Formen zunächst bestehen. Durch den früheren Todeseintritt bei Männern kommt es allerdings zu alterstypischen Veränderungen der Familienformen:

  • Ehe/Lebensgemeinschaft – erwachsene Kinder leben separat
  • Einpersonenhaushalt einer Witwe
  • seltener: Einpersonenhaushalt Witwer
  • Zwei- oder Mehrgenerationenhaushalt mit Witwe/Witwer (in der Regel zieht dabei die verwitwete Personen in den Haushalt eines der Kinder)
  • funktionelle „Großfamilie“ – eine der  Altenheim-Formen
  • funktionelle „kleine Familie“ – eine Form der Hausgemeinschaft überwiegend Älterer (nicht verwandt)

Durch den voranschreitenden Individualisierungsprozess und den stattfindenden sozial-strukturellen Differenzierungsprozess in der Gesellschaft, eröffnen sich für die einzelnen Personen eine immer größere Vielfalt an Auswahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für die eigene Lebensgestaltung. Hinzu kommt der soziale Wertewandel, durch den traditionelle Pflicht- und Akzeptanzwerte immer mehr an Bedeutung verlieren, während Selbstentfaltungswerte und die Planung eines individuellen Lebensentwurfes immer höher eingestuft werden. Dies trifft besonders auf die Institution der Ehe zu. Denn diese hat für die Erfüllung bestimmter Bedürfnisse (z. B.  Sexualität) und als materielle Versorgungsinstanz (für die Frau) an Bedeutung verloren. Aus dem traditionellen Dasein für andere (Familie, Elternschaft), wurde immer stärker die Gestaltung eines selbst bestimmten Leben.

Verantwortlich für diesen Wandel der Familienstrukturen sind unter anderem:

  • Angleichung der Bildungschancen von Mann und Frau – vor allem viele Frauen entscheiden sich für den Beruf und gegen die Elternschaft und damit gegen die Gründung einer Familie
  • zunehmendes Lebensalter
  • Technisierung der Haushalte
  • Die Reform des Familienrechts (insbesondere des Scheidungsrechts 1976) brachten neben der Vereinfachung der Scheidung eine Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung von der Fürsorge des Staates auf den besser verdienenden ehemaligen Ehepartner.
  • Einfachere Geburtenkontrolle – auch durch bessere Verhütungsmethoden
  • Bedeutungslosigkeit der Anzahl der Kinder für die individuelle Altersvorsorge
  • Der Bewusstseinswandel und die Kritik an der „Normalfamilie“ durch die  68er-Generation und den  Feminismus (veränderte  Rollenbilder)
  • Freiwilliger Verzicht zugunsten der ins Zentrum gewählten emotionalen Partnerschaft

Literatur

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  • Robert Hettlage: Familienreport – eine Lebensform im Umbruch, München (Verlag C. H. Beck) 1998.
  • Rüdiger Peuckert: Familienformen im sozialen Wandel, 5. überarbeitete Auflage, Wiesbaden (VS Verlag) 2004.

Siehe auch

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–> zum Inhaltsverzeichnis des Buches