Geduldet – und gut integriert? SV
Autor*in: Laura Hinder, Vincent Holzhauer
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösung: Geduldet – und gut integriert?
Sachverhalt
[Bearbeiten]Der afghanische Staatsangehörige E kommt im März 2023 in die Beratungsstelle der Refugee Law Clinic. Aus seiner Schilderung und den mitgebrachten Unterlagen ergibt sich folgender zutreffender Sachverhalt:
E ist am 3.4.1976 geboren und im Dezember 2017 gemeinsam mit seinem damals siebenjährigen Sohn S nach Deutschland eingereist. Im März 2018 hat er einen Asylantrag gestellt. Im November 2018 wurde der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, woraufhin E mithilfe seines Rechtsanwalts Klage eingereicht hat. Das zuständige Verwaltungsgericht hat die Klage im August 2021 abgelehnt. Seitdem wird E, ebenso wie der inzwischen 13-jährige S, geduldet. Die unsichere aufenthaltsrechtliche Situation setzt den beiden zu und S hat Schwierigkeiten in der Schule, das letzte Schuljahr muss er aufgrund von schlechten Noten wiederholen. E hat seit Februar 2022 eine Anstellung in Vollzeit bei einem Paketdienstleistungsunternehmen. Der Vertrag war zunächst für ein Jahr befristet und wurde nach Ablauf der Befristung für weitere zwei Jahre bis Februar 2025 verlängert. Im Januar 2022 hat E einen afghanischen Nationalpass bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Von einer Freundin hat er erfahren, dass er möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner „guten Integration“ erhalten könnte und wendet sich deshalb an die RLC. Er geht alleine zu dem Beratungsgespräch, da er sich gut auf Deutsch verständigen kann und auf eine Übersetzung nicht angewiesen ist.
Fallfrage
[Bearbeiten]Hat ein Antrag des E auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Aussicht auf Erfolg?
Fußnoten
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