Geduldet – und gut integriert? SV
Autor*in: Laura Hinder, Vincent Holzhauer
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösung: Geduldet – und gut integriert?
Sachverhalt[Bearbeiten]
Der afghanische Staatsangehörige E kommt im September 2021 in die Beratungsstelle der Refugee Law Clinic. Er kann sich auf Deutsch verständigen und aus seiner Schilderung und den mitgebrachten Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt:
E ist am 3.4.1976 geboren und im April 2015 gemeinsam mit seinem damals siebenjährigen Sohn S nach Deutschland eingereist. Im Januar 2016 hat er einen Asylantrag gestellt. Im November 2017 wurde der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, woraufhin E mithilfe seines Rechtsanwalts Klage eingereicht hat. Das zuständige Verwaltungsgericht hat die Klage im November 2019 abgelehnt. Seitdem wird E, ebenso wie der inzwischen 13-jährige S, geduldet. Die unsichere aufenthaltsrechtliche Situation setzt den beiden zu und S hat Schwierigkeiten in der Schule, das letzte Schuljahr muss er aufgrund von schlechten Noten wiederholen. E hat seit März 2020 eine Anstellung in Vollzeit bei einem Paketdienstleistungsunternehmen. Der Vertrag war zunächst für ein Jahr befristet und wurde anschließend für weitere zwei Jahre bis April 2023 verlängert. Im April 2021 hat E einen afghanischen Nationalpass bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Von einer Freundin hat er erfahren, dass er möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner „guten Integration“ erhalten könnte und wendet sich deshalb an die RLC. Er geht alleine zu dem Beratungsgespräch, da er sich gut auf Deutsch verständigen kann und auf eine Übersetzung nicht angewiesen ist.
Fallfrage[Bearbeiten]
Hat ein Antrag des E auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Aussicht auf Erfolg?
Fußnoten[Bearbeiten]