Louay al Amiris Ankunft SV
Autorin: Pia Lotta Storf
Schwierigkeitsgrad: Anfänger:innen
Lösungsvorschlag: Louay al Amiris Ankunft
Sachverhalt
[Bearbeiten]Louay Al Amiri (A) ist über den Landweg nach Deutschland eingereist, hat die irakische Staatsbürgerschaft und meldet sich in Berlin bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), um ein Asylgesuch zu stellen. In Berlin wird A im IT-System des sogenannten EASY-Verfahrens zur Verteilung Asylsuchender registriert. Dabei wird A einer Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg zugeteilt. Dort soll jetzt das Asylverfahren durchgeführt werden.
A ist bestürzt, denn in Berlin kennt A viele Freund*innen und As Cousine Chaima (C) hätte dort sogar ein freies Zimmer, das sie A kostenlos überlassen würde; in Brandenburg kennt A niemanden. A und C sind schon lange enge Vertraute füreinander und beschreiben ihr Verhältnis als geschwisterlich. Ein entsprechender Antrag des A auf Umverteilung nach Berlin gem. § 51 II 1 AsylG wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt.
Fallfragen
[Bearbeiten]- Kann A gegen die Zuteilung nach Brandenburg rechtlich vorgehen? Welche Klageart ist statthaft? Auf welche Argumente kommt es im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit an?
- Kann A gegen die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung vorgehen und in das freie Zimmer ziehen?
Bearbeitungshinweis:
[Bearbeiten]Die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Vorschriften im AsylG ist nicht zu prüfen.
Abwandlung
[Bearbeiten]A hat sich in Brandenburg bei der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet und einen förmlichen Asylantrag, gemäß § 14 AsylG gestellt. Mittlerweile wohnt A einige Wochen dort und wartet auf den Termin zur Anhörung. As Cousine und einziges Familienmitglied in Deutschland ist kürzlich schwer an Krebs erkrankt und A würde sie gern über ein Wochenende besuchen.
Fallfragen zur Abwandlung
[Bearbeiten]- Kann A einen Antrag stellen, um die Cousine in Berlin bald zu besuchen?
- Hat dieser Antrag Aussicht auf Erfolg?
Zusatzfrage
[Bearbeiten]As Anhörung fand vor mittlerweile acht Monaten statt. Seitdem hat A nichts vom BAMF zum Stand des Verfahrens gehört. Welche Möglichkeiten hat A, um Auskünfte zum Stand des Verfahrens zu bekommen und den Abschluss zu beschleunigen?
Fußnoten
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