Flucht über den Luftweg SV
Autorin: Saskia Ebert
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösung: Flucht über den Luftweg
Sachverhalt
[Bearbeiten]A ist eine 20 Jahre alte Studentin türkischer Staatsangehörigkeit mit kurdischer Volkszugehörigkeit. A studiert Wirtschaft an der Akdeniz-Universität in Antalya. Sie ist bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit einigen Freund*innen in der Jugendorganisation der HDP aktiv und seit dem Studium auch in einer HDP-nahen studentischen Organisation tätig. Mit einer Gruppierung der Jugendorganisation unterstützte sie bei der Kommunalwahl im Jahr 2019 die HDP. Sie verteilte Flyer an ihrem Campus und organisierte Informationsveranstaltungen an ihrer Universität. Zu der Unterstützung hatten führende Personen der HDP aufgerufen. Auch veröffentlicht sie auf einem eigenen Twitteraccount gelegentlich Statements zur Situation von Kurd*innen in der Türkei und teilt Tweets anderer HDP-Mitglieder.
Bei einem Besuch in ihrer Heimatstadt Gaziantep wurde A zusammen mit Freund*innen auf dem Nachhauseweg von einem Treffen der HDP-Jugendorganisation von Zivilbeamten kontrolliert. Diese behaupteten, die Gruppe habe Rauschmittel bei sich und führten die Gruppe auf die lokale Dienstelle ab. A musste sich dort vor den männlichen Sicherheitskräften vollständig entkleiden, um zu beweisen, dass sie keine Drogen mit sich führe, wurde jedoch anschließend entlassen. An den darauffolgenden Tagen traute sich A nicht mehr das Haus zu verlassen.
Schließlich musste sie jedoch nach Antalya zurückkehren. Sie erfuhr kurz vor ihrer Abfahrt, dass an ihrer Universität eine Veranstaltung ihrer studentischen Organisation gewaltsam durch die Polizei beendet wurde und mehrere ihrer Kommiliton*innen wegen Terrorverdachts inhaftiert wurden. A, die nur wegen ihres ungeplant längeren Aufenthalts in Gaziantep und nicht an ihrer Universität gewesen war, beschloss nun, dass sie nicht mehr in der Türkei bleiben kann, da sie befürchtete bei der nächsten Gelegenheit ähnlich wie ihre Freund*innen wegen Terrorverdachts inhaftiert zu werden. A reiste mit der finanziellen Unterstützung ihres ebenfalls in der HDP tätigen Onkels per Flugzeug über Ankara nach Frankfurt am Main und stellte nach einem zweiwöchigen Aufenthalt in Deutschland einen Asylantrag.
Fallfrage
[Bearbeiten]Hat A einen Anspruch auf Asyl gemäß Art. 16a GG?
Fußnoten
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