Studienfachwechsel SV
Fall fast fertig! Dieser Fall ist grundsätzlich fertig, durchläuft zurzeit aber noch einen Peer Review Prozess. Er kann unter dem Vorbehalt verwendet werden, dass er eventuell noch einige Fehler oder Unstimmigkeiten enthält.
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Autor: Julian Seidl
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösung: Studienfachwechsel
Sachverhalt[Bearbeiten]
Die brasilianische Studentin B wendet sich an eure Law Clinic. Im Jahr 2017 hat B eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung erhalten und von Oktober 2017 bis September 2018 zunächst das Studienkolleg besucht. Im Oktober 2018 nahm sie dann ein Physik-Studium auf. Hierzu wurde ihr eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums für zwei Jahre bis Oktober 2020 erteilt. Als Nebenbestimmung hat die Ausländerbehörde folgenden Zusatz hinzugefügt: „Nur zum Studium der Fachrichtung Physik/Bachelor“. Im Herbst 2020 verlängerte die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis um ein weiteres Jahr bis zum 30.10.2021.
B macht das Physik-Studium mittlerweile nur noch wenig Spaß und sie würde lieber in den Bachelor-Studiengang Informatik mit 6 Semestern Regelstudienzeit an derselben Universität wechseln. Die Frist für die Immatrikulation im Fach Informatik endet am 30.3.2021.
Vorher möchte B mit der Ausländerbehörde klären, ob diese mit einem Fachwechsel einverstanden ist. Hierzu bittet sie die Berater*innen der Law Clinic um Unterstützung und eine erste Einschätzung der aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen eines Fachwechsels.
Fallfrage[Bearbeiten]
Wie wirkt sich der von B beabsichtigte Studienfachwechsel auf ihre aufenthaltsrechtliche Situation aus?
Fußnoten[Bearbeiten]