Studium wechsel dich! SV
Autor: Julian Seidl
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösung: Studium wechsel dich!
Sachverhalt
[Bearbeiten]Die brasilianische Studentin B hat im Jahr 2017 eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung erhalten und von Oktober 2017 bis September 2018 zunächst das Studienkolleg besucht. Im Oktober 2018 nahm sie dann ein Physik-Studium auf. Hierzu wurde ihr eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums für zwei Jahre bis Oktober 2020 erteilt. Als Nebenbestimmung hat die Ausländerbehörde folgenden Zusatz hinzugefügt: „Nur zum Studium der Fachrichtung Physik/Bachelor“. Im Herbst 2020 verlängerte die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis um ein weiteres Jahr bis zum 30.10.2021.
B macht das Physik-Studium mittlerweile nur noch wenig Spaß und sie würde lieber in den Bachelor-Studiengang Informatik mit sechs Semestern Regelstudienzeit an derselben Universität wechseln. Die Frist für die Immatrikulation im Fach Informatik endet am 30.3.2021.
Vorher möchte B mit der Ausländerbehörde klären, ob diese mit einem Fachwechsel einverstanden ist. Hierzu bittet sie im Februar 2021 die Berater*innen der Law Clinic um Unterstützung und eine erste Einschätzung der aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen eines Fachwechsels.
Fallfrage
[Bearbeiten]Wie wirkt sich der von B beabsichtigte Studienfachwechsel auf ihre aufenthaltsrechtliche Situation aus?
Fußnoten
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