Titelerteilungssperre, § 10 AufenthG SV
Fall fast fertig! Dieser Fall ist grundsätzlich fertig, durchläuft zurzeit aber noch einen Peer Review Prozess. Er kann unter dem Vorbehalt verwendet werden, dass er eventuell noch einige Fehler oder Unstimmigkeiten enthält.
|
Autor:innen: Julian Seidl
Schwierigkeitsgrad: Erstsemester/Anfänger:innen
Zugehörige Lösung: Titelerteilungssperre, § 10 AufenthG
Sachverhalt[Bearbeiten]
Die Asylsuchende A ist im Frühjahr 2018 nach Deutschland eingereist und hat einen Asylantrag gestellt, über den noch nicht abschließend entschieden worden ist. Seitdem verfügt A über eine Aufenthaltsgestattung. Im Oktober 2019 nimmt A eine Vollzeitbeschäftigung als Köchin auf. Eine einschlägige Berufsausbildung hatte sie bereits in ihrem Heimatland absolviert. Außerdem heiratet A im Juni 2020 den deutschen Staatsangehörigen D.
A fragt sich nun, ob ihr in Ansehung ihres Arbeitsplatzes oder ihrer Ehe mit D eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens erteilt werden kann.
Fallfrage[Bearbeiten]
Kann A während des noch andauernden Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder zum Zweck des Familiennachzugs erteilt werden?
Hinweis: Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG und die besonderen Erteilungsvoraussetzungen der in Betracht kommenden Aufenthaltserlaubnisse sind nicht zu prüfen.
Abwandlung[Bearbeiten]
Inzwischen wurde der Asylantrag der A als unbegründet unanfechtbar abgelehnt.
Kann A nach dem erfolglosen Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder zum Zweck des Familiennachzugs erteilt werden?
Hinweis: Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG und die besonderen Erteilungsvoraussetzungen der in Betracht kommenden Aufenthaltserlaubnisse sind nicht zu prüfen.
Fußnoten[Bearbeiten]