Auszubildend – und gut integriert? SV
Autor*innen: Laura Hinder, Rhea Nachtigall
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösungsvorschlag: Auszubildend - und gut integriert?
Sachverhalt
[Bearbeiten]Die 19-jährige E aus Afghanistan ist im Februar 2020 gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland eingereist. Obwohl sich die Familie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland mit einem Asylgesuch an die Behörden gewandt hat, fand der Termin zur förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst im August 2020 statt. Der Asylantrag wurde im Dezember 2020 vom BAMF abgelehnt. Hiergegen haben E und ihre Eltern eine Klage eingereicht, die im Februar 2022 von dem zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. E hat 2021, während des Asylverfahrens, einen Hauptschulsabschluss gemacht und im August eine Ausbildung als Kfz-Mechatronikerin begonnen. Sie hat einen afghanischen Nationalpass bei der Ausländerbehörde vorgelegt und ist seit dem Ende des Asylverfahrens in Besitz einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG. Von einem Freund hat E gehört, dass sie nach drei Jahren in Deutschland eine „Aufenthaltserlaubnis wegen guter Integration“ erhalten könne. Doch als sie im März 2023 die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt, wird ihr mitgeteilt, dass bei einer Ausbildungsduldung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und anschließender Beschäftigung nach § 19d Ia AufenthG möglich sei. Dahingegen sei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für Inhaber*innen einer Ausbildungsduldung gesperrt. Zudem erfülle sie die erforderliche Voraufenthaltszeit von drei Jahren nicht, da ihr Aufenthalt erst mit Stellung des förmlichen Asylantrags im Juli 2020 gestattet gewesen sei. E vereinbart daher im März 2023 einen Beratungstermin bei der Refugee Law Clinic.
Fallfrage
[Bearbeiten]Hat E einen Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG?
Abwandlung
[Bearbeiten]E ist 17 und hat die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilt bekommen. Ihre Eltern, die ebenfalls geduldet sind, arbeiten beide in einem kleinen Modegeschäft und können ihren Lebensunterhalt damit bestreiten. E fragt sich, ob es auch für ihre Eltern eine Möglichkeit gibt, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Fußnoten
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