Anerkannt in Griechenland – zurück nach Moria? SV
Autorin: Mailin Loock
Behandelte Themen: Drittstaaten-Fälle (auch Dublin-Plus oder Anerkannten-Fälle genannt)
Schwierigkeitsgrad: Fortgeschrittene
Lösungsvorschlag: Anerkannt in Griechenland – zurück nach Moria?
Sachverhalt
[Bearbeiten]Familie Sido, eine kurdische Familie aus dem Norden Syriens bestehend aus Mutter Meryem, Vater Kenan und drei Kindern – der zwölfjährigen Jiyan, dem siebenjährigen Bari und der dreijährigen Derya –, floh 2016 vor dem Krieg in Syrien über den Libanon und die Türkei nach Europa. Sie gelangten über die Ägäis auf die griechische Insel Lesbos. Dort wurden ihnen Fingerabdrücke abgenommen und ein Asylverfahren eingeleitet. Der Familie wurde mit griechischem Asylbescheid vom 22.10.2016 der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Angesichts der desaströsen Lebensbedingungen im Camp Moria und mangels Unterstützung auf dem griechischen Festland reisten sie 2017 weiter in die Bundesrepublik Deutschland.
In Deutschland stellten sie am 17.3.2017 erneut einen Asylantrag. Aufgrund eines Eintrages der Kategorie 1[1] aus Griechenland in der Eurodac-Datenbank leitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Dublin-Verfahren ein und richtete ein Wiederaufnahmegesuch an die griechischen Behörden. Dieses wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Familie in Griechenland bereits der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden sei und somit das Wiederaufnahmeersuchen nach der Dublin-III-VO unstatthaft sei.
Das BAMF lehnte daraufhin die Asylanträge der Familie Sido mit Bescheid vom 21.5.2018 (zugestellt am 23.5.2018) als unzulässig ab und drohte gemäß § 35 AsylG die Abschiebung nach Griechenland an.[2] Abschiebungshindernisse im Hinblick auf die humanitären Aufnahmebedingungen in Griechenland wurden erörtert, jedoch nicht festgestellt.
Gegen diesen Bescheid hat Familie Sido am 29.5.2018 (Dienstag) Klage erhoben und beantragt, den Bescheid aufzuheben und das Bundesamt zu verpflichten, ihnen den Flüchtlingsstatus, hilfsweise subsidiären Schutz zu gewähren, weiter hilfsweise das Asylverfahren fortzuführen.
Am 15.2.2021 findet die mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht statt. Auf Nachfragen des Gerichts schildert Meryem Sido, dass sie zunächst in Moria in einer selbst errichteten, zeltähnlichen Behausung gelebt hätten und die Kinder aufgrund der schlechten hygienischen Bedingungen und Ernährung krank geworden seien. Nach der Anerkennung seien sie schließlich weiter auf das Festland gereist. In Athen hätten sie jedoch keinerlei Unterstützung von den dortigen Behörden erhalten und mit weiteren syrischen Familien in verlassenen Häusern gelebt, die nicht an die Wasser- und Stromversorgung angeschlossen gewesen seien. Nahrung hätten sie sporadisch von der nahegelegenen Suppenküche erhalten.
Fallfragen
[Bearbeiten]- Hat die Klage der Familie Sido Aussicht auf Erfolg? Wie wird das Verwaltungsgericht voraussichtlich entscheiden?
- Ist neben der Klageerhebung ein Eilantrag geboten?
Abwandlung
[Bearbeiten]Einem Cousin von Meryem Sido, Ciwan (geboren 1992), wurde in Griechenland der subsidiäre Schutzstatus gewährt. Dort war er zuletzt obdachlos, nachdem er das Flüchtlingscamp verlassen musste. Daher entschied er, seinen Verwandten nach Deutschland zu folgen. Er stellte am 28.7.2019 einen Asylantrag bei der zuständigen Außenstelle des BAMF. Im Oktober 2019 wurde er zu seinen Lebensbedingungen in Griechenland angehört. Eine Entscheidung ist seither nicht ergangen (Bearbeitungszeitpunkt: 4.10.2021). Auf Anfrage nach dem Verfahrensstand gibt das Bundesamt die Auskunft, dass es auf ein Ersuchen um nähere Informationen zu Unterbringungsmöglichkeiten des Antragsstellers bei den griechischen Behörden noch keine Antwort erhalten habe; das Ersuchen sei am 14.4.2020 sowie erneut am 30.8.2020 an die griechischen Behörden versandt worden.
Fallfragen Abwandlung
[Bearbeiten]- Hat der Asylantrag von Ciwan Sido Aussicht auf Erfolg?
- Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um das Verfahren zu beschleunigen?
Fußnoten
[Bearbeiten]- ↑ Siehe zu den Treffer-Kategorien der Eurodac-Datenbank die Erklärungen im Sachverhalt bei Greilich, 9) Das Dublin-Roulette Teil 2: Wer ist zuständig?.
- ↑ Zwischenzeitlich hat das BAMF bei Familien mit zuerkanntem internationalem Schutzstatus in Griechenland seinerseits nach § 80 IV VwGO die Vollziehung der Abschiebungsandrohung ausgesetzt. Aus didaktischen Gründen wurde der Fall diesbezüglich leicht vereinfacht.